Der Einbürgerungsrat Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, hat folgenden Personen das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht von Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, erteilt:
Familie Martin Vošček, 26.03.1981, von Slowakei, Anna Vošček-Sztrom, 25.10.1978, von Polen, Julia Vošček, 13.03.2009, von Polen, Maximilian Martin Vošček, 25.01.2013, von Polen, und Timotheus Vošček, 27.05.2015, von Polen, wohnhaft Bergstrasse 4, 9656 Alt St. Johann
Jil Kommer, 18.04.2012, von Deutschland, wohnhaft Enetthur 2426, 9657 Unterwasser
Der Einbürgerungsrat Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, hat den obigen Personen das Bürgerrecht erteilt. Er stellt fest, dass die Gesuchsteller für die Einbürgerung geeignet sind (Art. 12 ff. Gesetz über das St. Galler Bürgerrecht) und die formellen und materiellen Bedingungen dazu erfüllen.
Der Einbürgerungsbeschluss und das Auflagedossier liegen während 30 Tagen, vom 15. April 2025 bis zum 15. Mai 2025, bei der Gemeinderatskanzlei, 9656 Alt St. Johann, zur Einsichtnahme auf. Gegen den Einbürgerungsbeschluss können die in der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann Stimmberechtigten innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Einbürgerungsrat Wildhaus-Alt St. Johann, Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, erheben.