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Kirchberg
15.04.2025

Programm wird beim Bundesamt eingereicht.

Die Ziele und Grundsätze für die Weiterentwicklung der Region basieren auf dem hier dargestellten Zukunftsbild 2040.
Die Ziele und Grundsätze für die Weiterentwicklung der Region basieren auf dem hier dargestellten Zukunftsbild 2040. Bild: Regio Wil
Das Agglomerationsprogramm Wil, 5. Generation (AP5), legt die strategische Entwicklung der Region in den Bereichen Siedlung, Verkehr und Landschaft fest.

Der Gemeinderat hat die Berichte zum AP5 zustimmend zur Kenntnis genommen und die enthaltenen Massnahmen gutgeheissen. Das Programm wird beim Bundesamt für Raumentwicklung eingereicht.

Das Agglomerationsprogramm ist ein Zukunftsbild der Region Wil. Es beinhaltet Strategien und Massnahmen in den Bereichen Landschaft, Siedlung und Verkehr und wird im Rhythmus von vier Jahren überprüft und weiterentwickelt. Hauptziele sind die Förderung der Siedlungsentwicklung nach Innen sowie eine darauf abgestimmte Weiterentwicklung des Verkehrssystems. 

Velowege von Kirchberg nach Dietschwil, Müselbach

Das Agglomerationsprogramm der 5. Generation hat sich auf mehrere zentrale Themen fokussiert und diese weiterentwickelt. Ein wesentliches Ziel ist die Verbesserung der gesamtverkehrlichen Wirkung sowie die Stärkung der Intermodalität, also die Kombination verschiedener Verkehrsträger. Auch der Ausbau der Veloinfrastruktur soll vorangetrieben werden. Teil des Programms sind unter anderem Velowege von Kirchberg nach Dietschwil und von Kirchberg nach Müselbach. Mehr über das Agglomerationsprogramm Wil, 5. Generation, erfahren Sie hier.

Voraussetzung Zustimmung

Der Gemeinderat hat von den Berichten zum AP5 zustimmend Kenntnis genommen und die Leitideen, Teilstrategien und die daraus abgeleiteten Massnahmen gutgeheissen. Das AP5 stimmt im Grundsatz mit dem kommunalen Richtplan überein. Notwendige Anpassungen sind bei der nächsten Überarbeitung der Richtplanung zu berücksichtigen. Den allgemeinen Massnahmen im AP5, welche den Gesamtrahmen betreffen, wird zugestimmt. Die gemeindespezifischen Massnahmen sind mit der geltenden Bau- und Zonenordnung in Übereinstimmung zu bringen oder werden im Rahmen einer künftigen Überarbeitung mitberücksichtigt. Für die im AP5 enthaltenen, gemeindebezogenen Projekte im A-Horizont (Umsetzung von 2028 bis spätestens 2032) wird die Bau- und Finanzierungsreife innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens zugesichert. Voraussetzung ist die Zustimmung der Bürgerschaft an der Bürgerversammlung. Im nächsten Schritt wird das AP5 durch die Trägerschaft des Agglomerationsprogramms beim Bundesamt für Raumentwicklung eingereicht.

Gemeinde Kirchberg / Toggenburg24