Die Zustimmung beinhaltet den Baukredit von Fr. 1’600’000.00 für die Sanierung und den Ausbau der Sonnhaldenstrasse, Teilstück Sonnhalden bis Einlenker Schrinersberg.
Gemeindestrasse zweiter Klasse
Die Sonnhaldenstrasse ist eine Gemeindestrasse zweiter Klasse, die den Ortsteil Sonnhalden mit dem Dorf verbindet. Sie erschliesst sich östlich und westlich durch die Kantonsstrasse Bütschwil – Mosnang und dient auch als Verbindungsstrasse zum Ortsteil Dottingen. Der Gemeinderat hat die Sanierung der Strasse in das Sanierungsprogramm aufgenommen. Zugleich soll die Fusswegverbindung mit einem Gehweg an Sicherheit gewinnen. Der Kostenvoranschlag beträgt rund Fr. 1’600’000.00. Gemäss dem An- hang Finanzbefugnisse der Gemeindeordnung beschliesst die Bürgerschaft über einmalige neue Ausgaben über 1 Million Franken an der Urne. Der Gemeinderat beantragt Ihnen am 18. Mai 2025 mit einem umfassenden Bericht die Zustimmung zu einem Baukredit für die Gesamtsanierung.
Umsetzung frühestens 2026
Der Gemeinderat hat die Bevölkerung im Sommer 2024 eingeladen, zum Vorprojekt im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung Stellung zu nehmen. Das Mitwirkungs- verfahren erfolgte in Koordination mit dem kantonalen Strassenbauprojekt «Verschiebung Postauto-Haltestelle Schrinersberg». Ausserdem erfolgte die Mitwirkung in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil, da durch die Sanierung und den Ausbau der Gemeindestrasse ein Landabtausch (Verschiebung der Gemeindegrenzen) stattfinden soll. Während der Frist sind ins- gesamt 23 Rückmeldungen eingegangen, zu denen der Gemeinderat einzeln Stellung genommen hat. Allfällige Anpassungsmassnahmen aus dem Mitwirkungsverfahren fliessen in das Projekt ein. Nach der Erteilung des Kredits durch die Bürgerschaft wird der Bevölkerung das Ergebnis aus dem Mitwirkungsverfahren präsentiert und das Teilstrassenplanverfahren weitergeführt. Das angepasste Bauprojekt soll im 2025 zur Genehmigungsreife gebracht werden. Die Umsetzung folgt nach rechtskräftiger Genehmigung des Projekts, frühestens ab 2026.
Weitere Angaben zu den Sanierungsmassnahmen sind im Bericht und Antrag des Gemeinderates – welche Ihnen mit den Abstimmungsunterlagen zugestellt werden – ersichtlich. Ausserdem können detaillierte Planunterlagen auf der Webseite der Gemeinde oder im Büro der Ratskanzlei (Büro Nr. 5, 1. OG) eingesehen werden.
Der Gemeinderat
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