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Mosnang
18.04.2025

Informationen aus der Gemeinde Mosnang

Gemeindehaus Mosnang. (Symbolbild)
Gemeindehaus Mosnang. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Die Gemeindewebsite soll gesamthaft überarbeitet werden. Dem Amt für öffentlichen Verkehr können Fahrplanbegehren eingereicht werden. Die Grundwasserschutzzone hat ihre Bedeutung verloren.

Gesamtüberarbeitung Webseite Gemeinde Mosnang
Im Mitteilungsblatt vom 21. März 2025 hat der Gemeinderat und die Projektgruppe eingeladen, an der Bevölkerungsumfrage zur Gesamtüberarbeitung der Webseite der Gemeinde Mosnang teilzunehmen. Innert der Frist vom 24. März bis 6. April 2025 haben zwei Personen an der Umfrage teilgenommen. Die eingegangenen Rückmeldungen wird die Projektgruppe in die weiteren Überlegungen der neuen Webseite miteinbeziehen.

Öffentliches Fahrplanverfahren 2025
Das Amt für öffentlichen Verkehr (AöV) hat eingeladen, kleine Fahrplanbegehren für die Jahre 2027 und 2028 einzugeben. Der Gemeinderat nutzte die Gelegenheit, um eine Angebotserweiterung für einen Morgenkurs um 05.00 oder 05.30 Uhr zu beantragen, damit Anschlüsse in Bütschwil auf die ersten Abfahrten nach Wil und Wattwil möglich wären. Ausserdem soll das Nachtbusangebot nach Mosnang erweitert werden. Vom 23. Mai bis 9. Juni 2025 ist auch die Bevölkerung eingeladen, Stellung zum Fahrplanentwurf zu nehmen und Anregungen abzugeben.

Auf der Seite www.oev-info.ch findet sich der Planungsstand jeder Linie.

Aufhebung Grundwasserschutzzone Bodenwald
Im Zusammenhang mit dem Neubau des Reservoirs im Bild und dem Rückbau des entsprechenden alten Reservoirs im Boden hat die Grundwasserschutzzone Bodenwald ihre Bedeutung verloren. Im Herbst 2020 hat der Gemeinderat in Absprache mit der Dorfkorporation Mosnang vorgesehen, die Grundwasserschutzzone Bodenwald aufzuheben. Das Quellwasser weist aufgrund zahlreicher Dachs- und Fuchsbauten im Fassungsbereich starke bakteriologische Belastungen auf. Wegen der schlechten Wasserqualität wird das Quellwasser seit einigen Jahren nicht mehr genutzt. Für die Aufhebung ist das öffentliche Auflageverfahren gemäss eidgenössischer Gewässerschutzgesetzgebung anzuwenden (beachten Sie die angehängte Infobox).

Grundwasserschutzzone Bodenwald – Aufhebung

Gestützt auf Art. 30 f. des Vollzugsgesetzes zur eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung (sGS 752.2; abgekürzt GSchVG) hat der Gemeinderat am 2. April 2025 die Aufhebung der Grundwas- serschutzzone Bodenwald erlassen. Grund hierfür ist, dass das Quellwasser aufgrund zahlreicher Dachs- und Fuchsbauten im Fassungsbereich starke bakteriologische Belastungen aufweist und die Wasserqualität somit schlecht ist.

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen vom 17. April bis 16. Mai 2025 im Gemeindehaus Mosnang, Abteilung Infrastruktur (Büro Nr. 5, 1. Obergeschoss) öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Gegen die Aufhebung der Grundwasserschutzzone kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Mosnang, Postfach, 9607 Mosnang, erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache ist unterschrieben einzureichen und hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Mosnang, 17. April 2025 | Gemeinderat

Die Gesamtausgabe der Gemeindenachrichten finden Sie im Anhang:

Gemeinde Mosnang / Toggenburg24