Teilstrassenplan Zimmereiweg, Bütschwil; Mitwirkung
Das Grundstück Nr. 611B (Überbauung am Zimmereiweg) wird ab der Oberdorfstrasse erschlossen. Eine zweite Zufahrtsmöglichkeit besteht ab der «alten Strasse» über das Grundstück Nr. 183B. Diese ist aber grundbuchrechtlich nicht gesichert. Im Zusammenhang mit der Überbauung des Grundstücks Nr. 183B soll deshalb nun auch die Zufahrt zum Grundstück Nr. 611B rechtlich gesichert werden.
Damit ein rechtmässiger Zustand geschaffen werden kann, wurde ein Teilstrassenplan ausgearbeitet, welcher öffentlich aufgelegt werden muss. Gestützt auf Art. 33bis Abs. 2 StrG sorgt die für den Planerlass zuständige Behörde für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung, um Vorschläge und Anregungen, sofern möglich, in die Planung einfliessen zu lassen.
Der Gemeinderat hat den Teilstrassenplan mit den dazugehörigen Unterlagen zur Mitwirkung verabschiedet. Sämtliche Unterlagen liegen ab Donnerstag, 17. April 2025, bis Freitag, 2. Mai 2025, im Gemeindehaus, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, zur Mitwirkung auf und können auf der Gemeindewebseite eingesehen werden. Stellungnahmen dürfen innerhalb der Frist schriftlich zuhanden der Ratskanzlei Bütschwil-Ganterschwil, Innerfeld 21, 9606 Bütschwil, ein gereicht werden.