stgallen24 stellt in loser Folge einige besondere Orte vor. Heute: Frieda Keller, die Kindsmörderin.
1904 stand in St.Gallen die 25-jährige Damenschneiderin Frieda Keller wegen Kindsmords vor Gericht. Doch kann im Fall Frieda Keller wirklich von einer Täterin gesprochen werden? War sie nicht vielmehr ein Opfer der Umstände und handelte aus Verzweiflung?
Frieda hatte fünf Jahre zuvor den Buben Ernst geboren, heimlich. Nur ihre Mutter wusste davon, die sie unterstützte. Das Baby brachten sie in der Kleinkinderbewahranstalt Tempelacker in St.Gallen unter. So konnte Frieda auch im engsten Umfeld ihre Mutterschaft verbergen.
Frieda Keller stammte aus Bischofszell und arbeitete in St.Gallen. An einem Sonntagabend, als sie im Restaurant Post in Bischofszell aushalf, stieg ihr der Wirt in den Keller nach und vergewaltigte sie. Frieda wurde schwanger.
Eine Vaterschaftsklage war aussichtslos, da im Kanton Thurgau Ehemänner nicht eingeklagt werden konnten, wenn die Vergewaltigte Kenntnis davon hatte, dass der Täter verheiratet war. Beim Tod der Mutter 1903 erbte Frieda zwar einen Geldbetrag, doch getraute sie sich nicht, dieses Geld von ihrem Bruder einzufordern.