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Lütisburg
24.04.2025

Steuerfusserhöhung 2025

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: zVg
Die Bürgerversammlung vom 25.03.2025 hat eine Erhöhung des Steuerfusses für die Polit. Gemeinde Lütisburg von bisher 125 % auf neu 145 % beschlossen.

Der neue Steuerfuss ist also bereits für das laufende Jahr 2025 anwendbar. Den vorläufigen Steuerrechnungen 2025, welche in den Monaten Januar und Februar versandt wurden, lag jedoch noch der bisherige Steuerfuss von 125 % zugrunde.

Die Steuerfusserhöhung wirkt sich spätestens bei der definitiven Rechnungstellung im Jahr 2026 aus. Basiert also die aktuelle vorläufige Rechnung auf dem korrekten Einkommen/Vermögen, wäre im Jahr 2026 eine (ausgleichszinspflichtige) Nachzahlung der 20 Steuerprozente zu erwarten.

Das Steueramt Lütisburg passt die vorläufigen Rechnungen grundsätzlich nur auf Verlangen der/des Steuerpflichtigen an. Es ist den Steuerpflichtigen freigestellt, eine korrigierte Rechnung mit neuem Steuerfuss zu verlangen. Nachstehendes Bei- spiel zeigt die Auswirkung der Steuerfusserhöhung betragsmässig auf:

Ehepaar mit Kirchensteuer, steuerbares Einkommen Fr. 100'000.--, Vermögen 200'000

Vorläufige Rechnung (254 %), im Januar 2025 Fr. 13'787.00

Definitive Rechnung (274 %), im 2026
Fr. 14'873.00

Differenz/Nachzahlung ca. Fr. 1'086.00 Ausgleichszins zu Lasten ca. Fr. 8.15

Die Gesamtausgabe des Mitteilungsblattes der Gemeinde Lütisburg finden Sie im Anhang:

Gemeinde Lütisburg / Toggenburg24