Edith Rüegg hat ihre Stelle am 1. Mai 2010 auf der Schulverwaltung in St.Peterzell angetreten und ist also seit 15 Jahren auf der Verwaltung tätig. Wir gratulieren ganz herzlich zu diesem Jubiläum und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
Informationen aus der Gemeinde Neckertal

Gemeindeverwaltung wegen Personalanlass geschlossen
Die Büros der Gemeindeverwaltung sind am Donnerstag, 1. Mai 2025 geschlossen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Aus der AHV-Zweigstelle
Pflegefinanzierung Leben Sie in einem Alters- und Pflegeheim und benötigen Pflege? Dann müssen Sie nur einen Teil der Pflegekosten bezahlen. Die restlichen Kosten übernehmen die Krankenkasse und der Staat. Die Betreuungs- und Aufenthaltskosten bezahlen Sie entweder selber oder werden Ihnen bei den Ergänzungsleistungen angerechnet.
Sie haben Anspruch auf die Restfinanzierung der Pflegekosten, wenn Sie
- in ein kantonal anerkanntes Alters- und Pflegeheim, eine Tages-/Nachtstruktur oder ein Hospiz eintreten.
- in der Schweiz grundversichert sind.
Wohnten Sie vor dem Heimeintritt schon im Kanton St.Gallen? Dann können Sie Ihren Anspruch auf Pflegefinanzierung bei der SVA St.Gallen anmelden. Hatten Sie Ihren Wohnsitz vor dem Heimeintritt in einem anderen Kanton? Dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle im bisherigen Wohnkanton.
Ihren Anspruch können Sie maximal für sechs Monate rückwirkend geltend machen. Beziehen Sie Ergänzungsleistungen oder melden Sie sich aufgrund des Heimaufenthalts für Ergänzungsleistungen an? Dann ist keine separate Anmeldung für die Pflegefinanzierung notwendig.
Wenn Sie keine Ergänzungsleistungen beziehen, füllen Sie bitte das Anmeldeformular auf www.svasg.ch/pf-anmeldung aus.
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat am 25. März 2025 in Anwendung von Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 731.1; StrG) genehmigt:
- Bauprojekt Ausbau Teilstrecke
- (erstmalige Belegung mit vollflächigem Hartbelag)
- Vordere Badstrasse, Hemberg
- (Gemeindestrasse 3. Klasse Nr. 84H)
Das Bauprojekt liegt vom 28. April bis 27. Mai 2025 öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen können während der Auflagefrist bei der Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, Mogelsberg eingesehen werden.
Einsprachen gegen das Bauprojekt sind gemäss Art. 45 StrG innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg einzureichen.
Mitwirkung
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen:
- Sondernutzungsplan Grundstücke Nr. 226S und 265S,
- Früehof, St.Peterzell
- Gewässerraum
- Sondernutzungsplan 1:1000
- Planungsbericht
Nach Art. 34 ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) ist für Sondernutzungspläne das Planverfahren durchzuführen. Die für den Planerlass zuständige Behörde sorgt für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung.
Die Unterlagen liegen vom 28. April bis 27. Mai 2025 im Gemeindehaus, Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, Mogelsberg auf. Die Unterlagen können auch auf der Webseite der Gemeinde Neckertal www.neckertal.ch eingesehen werden. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Bauverwaltung, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder per E-Mail an bauverwaltung@neckertal.ch eingereicht werden.
Bei Fragen stehen Ihnen Simon Schlumpf, 058 228 33 14, simon.schlumpf@neckertal.ch oder Roland Schmid, 058 228 33 10, roland.schmid@neckertal.ch gerne zur Verfügung.