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Kirchberg
01.05.2025
30.04.2025 22:43 Uhr

Alle Geschäfte genehmigt

Gemeindehaus Kirchberg. (Symbolbild)
Gemeindehaus Kirchberg. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Am 4. April 2025 fand die diesjährige Bürgerversammlung der Politischen Gemeinde Kirchberg statt. 190 stimmberechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer fanden sich in der katholischen Pfarrkirche ein.

Die Stimmbeteiligung lag bei rund 3.5 Prozent. Alle traktandierten Geschäfte sowie zwei Anträge wurden durch die Bürgerschaft genehmigt.

Zu den alljährlichen Geschäften der Bürgerversammlung gehören die Genehmigung der Rechnung und des Budgets der Gemeinde. Sowohl die Rechnung 2024 als auch das Budget 2025 wurden von der Bürgerschaft genehmigt.

Zwei Anträge wurden angenommen

Im Laufe des Abends wurden zwei Anträge aus der Bevölkerung eingebracht. Der erste Antrag betraf die Regionalwerk Toggenburg AG (rwt). Die Gemeinde Kirchberg ist zu zwei Dritteln und die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil zu einem Drittel an der öffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaft beteiligt. Im Antrag wurde vorgeschlagen, im Budget 2025 den Betrag für die Dividende der rwt für die Gemeinde Kirchberg von Fr. 100’000 auf Fr. 400’000 zu erhöhen. Der Antrag wurde von der Stimmbevölkerung gutgeheissen. Über die Dividendenerhöhung entscheiden die beiden Aktionäre – die Gemeinden Kirchberg und Bütschwil-Ganterschwil, welche durch Gemeinderäte vertreten werden – an der nächsten Generalversammlung der rwt.

In einem zweiten Antrag wurde der Gemeinderat gebeten zu prüfen, ob beim Bahnhof Bazenheid mobile Sammelstellen für Aluminium und PET eingerichtet werden können. Dieser Antrag wurde ebenfalls von der Stimmbevölkerung angenommen.

Gemütlicher Ausklang

Nach dem offiziellen Teil der Bürgerversammlung waren alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Imbiss eingeladen, der vom Sonnegrund – Haus für Betagte vorbereitet und ausgerichtet wurde. Begleitet wurde der Ausklang durch die Musig Gähwil. Der Gemeinderat dankt allen Besucherinnen und Besuchern der diesjährigen Bürgerversammlung für ihr Interesse und den konstruktiven Austausch.

In eigener Sache

«Liebe Einwohnerinnen und Einwohner

Ich schreibe im Gmeindsblatt wenige Texte in der Ich-Form. In den ersten Monaten dieses Jahres mussten wir uns im Sozialamt aber mit einem Flüchtlingsfall beschäftigen, bei dem ich nicht einfach zur Tagesordnung übergehen konnte. Wie an der Vorversammlung am
21. März 2025 Bazenheid angekündigt, habe ich den Fall in der Zeitung öffentlich gemacht. Ziel war es, mit einem Artikel in der NZZ auch viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier in Bern auf solche Missstände aufmerksam zu machen. Es liegt an ihnen, unsere Gesetze so anzupassen, dass solche Fälle in der Zukunft nicht mehr vorkommen können. Sonst wird unser Asylsystem unglaubwürdig.

Worum geht es: Ein eritreischer Flüchtling kommt 2010 minderjährig in die Schweiz, erhält Asyl und lebt irgendwo in einer Gemeinde im Kanton St. Gallen. Im Verlauf des Jahres 2021 wird er nach einer Straftat zu einer Gefängnisstrafe mit anschliessendem Landesverweis von fünf Jahren verurteilt. Zwei Jahre später meldet er sich in Kirchberg an, erhält Sozialhilfe, meldet sich aber drei Monate später wieder ab. Im Sommer 2024 verlässt er die Schweiz freiwillig. Als er sich nun Anfang Januar 2025 wieder in Kirchberg anmelden und Sozialhilfe beziehen möchte, blocken wir ab. Es kann doch nicht sein, dass ein illegal anwesender Flüchtling die gleichen Sozialleistungen erhalten soll, wie eine Person, die in der Schweiz unverschuldet die Arbeitsstelle verliert und ausgesteuert wird. Es dauert mehr als zwei Monate, bis vom Migrationsamt des Kantons St. Gallen die niederschmetternde Antwort des SEM aus Bern kommt: Dem Eritreer werde die Flüchtlingseigenschaft nicht entzogen, weshalb das Migrationsamt keine Massnahme ergreifen wird. Darum habe er weiterhin Anspruch auf Sozialhilfe. Und wer bezahlt nun die Lebenshaltungskosten dieses Mannes? Das sind wir, die Einwohnerinnen und Einwohner von Kirchberg.

Ich gehe davon aus, dass viele von Ihnen damit auch nicht einverstanden sind. Darum habe ich den Fall publik gemacht. Erste Reaktionen stimmen mich positiv. Ein Nationalrat hat bereits eine Motion vorbereitet, die diese Gesetzeslücke schliessen soll. Ziel muss es aber sein, dass man einen Flüchtlingsstatus auch wieder verlieren kann, wenn man sich in der Schweiz nicht an die Regeln hält.

Stossend an diesem Fall ist auch, dass unsere Mitarbeitenden, die mit dem Flüchtling im Rahmen der Integration zusammenarbeiten müssen, aus Datenschutzgründen nicht wissen dürfen, was für eine Straftat begangen wurde. Bei einem doch happigen Urteil mit fünf Jahren Landesverweis möchte ich zum Schutz für unsere Mitarbeitenden dazu gerne Klarheit haben.

Die NZZ hat diesen Fall verdankenswerterweise aufgenommen. Der ganze Artikel vom 12. April 2025 ist auf unserer Homepage verfügbar.»

Roman Habrik Gemeindepräsident

Die Gesamtausgabe der Gemeindenachrichten finden Sie im Anhang:

Gemeinde Kirchberg / Toggenburg24