«Da doch all diese Orth mixtae religionis (gemischtkonfessionell) mithin wan sie so strikte zue observieren ist, die Catholischen und Reformierten jeden Theil 18. haben solten an mixten Orthen.»
Nach der vernichtenden Niederlage der katholischen Orte (=Kantone) im Zweiten Villmergerkrieg von 1712, auch „Toggenburgerkrieg“ genannt, regelte der Friedensvertrag von Baden von 1718 auch die Vergabe der Wirtshauslizenzen im gemischtkonfessionellen Toggenburg, wo eine selbstbewusste reformierte Gruppierung immer wieder veruchte, die Herrschaft des katholischen Landesherrn abzuschütteln. Gasthäuser, Pinten und Tavernen, sollten nach 1718 paritätisch, d. h. gleichteilig an Katholiken und Reformierte, vergeben werden.
Wirte überwachten das gesellige, politische Leben
Da die Fürstäbte Inhaber der „Täffry“ waren, also Schanklizenzen vergaben und Wirte auf das „Grosse Landmandat“ vereidigen liessen, waren sie vorher als „Patrons“ aufgetreten, die katholische „Klienten“ bevorzugten. Gewisse „Tavernen“, herrschaftliche Wirtshäuser mit Zimmern und Stallungen wie das „Rössli“ Mogelsberg, sollten als strategische Posten dienen, denn die Fürstäbte verfügten nur über wenige Beamte oder Polizisten. Wirte traten an ihre Stelle und überwachten das gesellige und politische Leben.
Bestehende katholische Wirtshäuser sollten laut „Bestallungstexten“ nicht in „Uncatholische Hand“ fallen. In Degersheim erhielt ein Dorfgenosse das Schankrecht, weil er ein „aufrechter Konvertit“ gewesen sein soll.