In der Vergangenheit wurde schon verschiedentlich in der Presse über die Haltung des Kirchberger Gemeinderats zum Hallenbad Bütschwil berichtet. Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, Sie direkt über die aktuelle Situation zu informieren.
Die Gemeinde Kirchberg ist nicht Mitglied des Zweckverbands Hallenbad Bütschwil. Während der ganzen Planungsphase des aktuell vorgesehenen Sanierungs- und Erweiterungsprojekts rund um das Hallenbad in Bütschwil wurde der Gemeinderat Kirchberg auch nicht in die Strategie oder Planung miteinbezogen. Die Gemeinde Kirchberg ist Aktionärin der Wiler Sportanlagen AG, der ebenfalls ein Hallenbad angehört. Der Gemeinderat hat entschieden, nicht gleichzeitig auch noch dem Zweckverband Hallenbad Bütschwil beizutreten.
Solidarität gegenüber Zweckverband
Dem Verwaltungsrat des Zweckverbands Hallenbad Bütschwil hat der Kirchberger Gemeinderat aber die Bereitschaft signalisiert, unsere Kinder für das Schulschwimmen nach dem Sanierungsprojekt auch zu einem nach oben angepassten Preis weiterhin nach Bütschwil zu bringen. Zudem ist die Gemeinde Kirchberg offen, sich mit einem Baubeitrag am neuen Hallenbad zu beteiligen. Damit zeigt der Kirchberger Gemeinderat eine grosse Solidarität gegenüber dem Zweckverband Hallenbad Bütschwil.
Der Gemeinderat entscheidet über die Höhe des Beitrags
Weil bisher kein Antrag für einen Baubeitrag eingegangen ist, wurde dazu für das Jahr 2025 im Budget der Gemeinde Kirchberg kein Beitrag vorgesehen. Sollte also im laufenden Jahr in den vier Gemeinden, welche dem Zweckverband Hallenbad Bütschwil angehören, eine Abstimmung zum Sanierungs- und Erweiterungsprojekt stattfinden, dann kann sich ein Beitrag der Gemeinde Kirchberg zwischen Fr. 500'000 und 1 Mio. Franken bewegen. Beiträge unter Fr. 500'000 hätten an der Bürgerversammlung im Investitionsbudget bewilligt werden müssen, für einen Beitrag über 1 Mio. Franken wäre an der Bürgerversammlung ein Gutachten notwendig gewesen. Ein Betrag dazwischen kann der Gemeinderat dem fakultativen Referendum unterstellen, sofern er einen solchen Beitrag beschliessen würde. Der Gemeinderat entscheidet über die Höhe eines möglichen Beitrags, wenn ein entsprechender Antrag eingeht.