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Lütisburg
06.05.2025

Aus der Lütisburger Ratsstube

Gemeindehaus Lütisburg. (Symbolbild)
Gemeindehaus Lütisburg. (Symbolbild) Bild: zvg/gemeindelütisburg
Es gab keine Beschwerde über das Protokoll der Bürgerversammlung, das vom 9. bis 22. April 2025 öffentlich auflag.

Bürgerversammlung

Gemäss Art. 49 des Gemeindegesetzes lag das Protokoll vierzehn Tage nach der Bürgerversammlung während vierzehn Tagen, vom 9. bis 22. April 2025, bei der Ratskanzlei öffentlich auf. Die Beschwerdefrist ist unbenützt abgelaufen. Das Protokoll ist somit rechtskräftig

Neuer Werkhofmitarbeiter gewählt

Die offene Stelle als Werkhofmitarbeiter wurde öffentlich zur Neubesetzung ausgeschrieben. Der Gemeinderat hat Herrn Peter Wirth, Niederuzwil, als neuen Werkhofmitarbeiter mit einem Arbeitspensum von 80% gewählt. Peter Wirth hat seine Stelle am 1. Mai 2025 angetreten. Der Gemeinderat freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.

Baugesuche

Bauherrschaft:  Weitblick  Immo  GmbH,  Neudorfstrasse 9, 9604 Lütisburg

Bauprojekt:   Projektänderung Überbauung Steig: Klimaanlage und Lamellenpergola an DEFH B1, (Vers.-Nr. 1399), Steig 7a sowie Schwedenofen mit Kamin in DEFH C1, (Vers.-Nr. 1401), Steig 7c

Grundstück:  Nr. 1011 Steig 7a u. 1013 Steig 7c

Auflagefrist:   Di 29. April 2025 – Mo 12. Mai 2025

Bauherrschaft:    Mete Marc und Aramäus, Unterrindal 21, 9604 Unterrindal

Bauobjekte:       Dachsanierung und Erweiterung Autounterstand, Vers. Nr. 1046

Baugrundstück: Nr. 453, Unterrindal 21

Auflagefrist:        Mi 30. April 2025 – Di 13 Mai 2025

Bauherrschaft:    Jenny-Bähler Stephanie und Nicolas, Hofwies 28a, 9604 Lütisburg Bauprojekt: Gartenpergola auf Terrasse Grundstück: Nr. 979, Hofwies 28a

Auflagefrist:        Mi 07. Mai 2025 – Di 20. Mai 2025

IK-Auszug kostenlos bestellen, um Beitragslücken zu vermeiden

Das Individuelle Konto (IK) ist die Grundlage für die Rentenberechnung. Auf dem IK werden alle Einkommen und Beitragszeiten aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen. Fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu einer Kürzung der Rente.

In vielen Fällen lassen sich solche Beitragslücken innert fünf Jahren noch schliessen. Die SVA St.Gallen empfiehlt, alle vier Jahre einen IK-Auszug zu be stellen und die Einträge zu kontrollieren.

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Swiss Recycle

Lithium-Ionen-Akkus sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Man findet sie in Smartphones, in Vapes oder in E-Bikes – doch oft auch in Produkten, in welchen man sie nicht vermutet: In einem sprechenden Plüschtier, der musikalischen Geburtstagskarte oder den kabellosen Kopfhörern. Einige dieser Produkte landen statt in der Elektrosammlung im Kehricht oder in einer falschen Sammlung. Dadurch gehen nicht nur wertvolle Rohstoffe verloren, sondern es bergen sich auch erhebliche Gefahren: Beschädigte oder falsch entsorgte Akkus können schnell zur Brandgefahr werden.

Deshalb ist es wichtig, dass Akkus und Elektrogeräte korrekt entsorgt werden. Sie können kostenlos an allen Verkaufs- und Sammelstellen in der Schweiz abgegeben werden – auch ohne Neukauf.

Weiter Informationen und Tipps zur Erkennung von Elektrogeräten unter brandgefährlich.ch.

Die Gesamtausgabe des Mitteilungsblattes finden Sie im Anhang:

Gemeinde Lütisburg / Toggenburg24