Am 18. Mai 2025 stimmt der Kanton St.Gallen über den V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz ab. Die Gemeindepräsidenten von Bütschwil-Ganterschwil, Flums, Mosnang, Niederhelfenschwil, Pfäfers, Quarten, Rheineck, Tübach und Wildhaus-Alt St.Johann sprechen sich in einem Offenen Brief geschlossen gegen den Nachtrag aus.
Grund für ungerechte Kürzungen
Grund dafür sind «ungerechte Kürzungen im soziodemografischen Sonderlastenausgleich, die 24 Gemeinden im Kanton St.Gallen belasten würden». Die Unterzeichnenden empfehlen der Stimmbevölkerung deshalb ein Nein zur Vorlage. Der kantonale Finanzausgleich gleicht finanzielle Unterschiede zwischen den politischen Gemeinden aus. Der Kanton bezahlt dabei Ausgleichsbeiträge an Gemeinden mit geringerer Steuerkraft sowie an Gemeinden mit überdurchschnittlichen finanziellen Belastungen.
65 von 75 Gemeinden erhalten Ausgleich
Aktuell erhalten 65 der 75 St.Galler Gemeinden einen Ausgleichsbeitrag. Es handelt sich um ein austariertes System, bei dem für alle dieselben Regeln gelten. Eine Besonderheit bildet der Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen, welcher die Stadt für ihre Zentrumslasten entschädigt. Eine Anpassung der Berechnungsgrundlage würde für zahlreiche Gemeinden spürbare Auswirkungen haben.
Laut den Zahlen des Amts für Gemeinden und Bürgerrecht (AfGB) für das Jahr 2025 würde die Stadt St.Gallen durch den Nachtrag mehr Geld erhalten, während 24 Gemeinden insgesamt rund zwei Millionen Franken verlieren würden. Grund dafür ist die vorgesehene Anpassung des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs. Besonders stark betroffen wären unter anderem:
- Pfäfers: –120’200 Franken (4.4 Steuerfussprozente)
- Rheineck: –122’600 Franken (2.2 Steuerfussprozente)
- Goldach: –491’200 Franken (2 Steuerfussprozente)
- St.Margrethen: –204’400 Franken (1.6 Steuerfussprozente)
- Schänis: –115’900 Franken (1.5 Steuerfussprozente)
- Nesslau: –93’900 Franken (1.3 Steuerfussprozente)
- Kirchberg: –219’200 Franken (1.1 Steuerfussprozente)
- Quarten: –61’000 Franken (0.9 Steuerfussprozente)
Bestrafte Gemeinden
Der geplante Nachtrag würde somit auch Gemeinden bestrafen, die ihre Mittel im Bereich Familie und Jugend effizient einsetzen. Falls die wegfallenden Beiträge nicht anderweitig kompensiert werden können, drohen in diesen Gemeinden Steuererhöhungen.
«Der V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz schafft einen Fehlanreiz und benachteiligt verantwortungsvoll wirtschaftende Gemeinden», so die Unterzeichnenden.
Sie fordern die Stimmbevölkerung des Kantons auf, die Vorlage am 18. Mai 2025 abzulehnen.