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Schweiz
10.05.2025

Wegen Befangenheit in Ausstand getreten

Whistleblower Adam Quadroni posiert im Februar 2025 für ein Portraitfoto. Der Whistleblower hatte vor Jahren als reuiges ehemaliges Mitglied das Bündner Baukartell auffliegen lassen. (Archivbild)
Whistleblower Adam Quadroni posiert im Februar 2025 für ein Portraitfoto. Der Whistleblower hatte vor Jahren als reuiges ehemaliges Mitglied das Bündner Baukartell auffliegen lassen. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/MICHAEL BUHOLZER
In einem weiteren Gerichtsprozess um den Bündner Whistleblower Adam Quadroni ist der Präsident des Unterengadiner Regionalgerichtes wegen Befangenheit in Ausstand getreten.

Der Prozess findet auf Anordnung des Bündner Obergerichtes dennoch vor dem Regionalgericht statt - trotz Vorbehalten aller verbleibenden Richterinnen und Richter.

Das neuerliche Gerichtskapitel am Freitag bekannt gemacht hat das Regionaljournal Graubünden von Radio SRF. Seit Längerem bekannt ist, dass die Staatsanwaltschaft Graubünden Quadroni sowie den ehemaligen Chef des Polizeipostens Scuol vor dem Regionalgericht angeklagt hat. Wie die Nachrichtenagentur Keystone-SDA im Dezember berichtete, werden dem Postenchef Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch in Quadronis Fall vorgeworfen, dem Whistleblower Drohung gegenüber der Polizei.

Der für den kommenden Prozess zuständige Richter stellte aber unlängst beim kantonalen Obergericht ein Ausstandsgesuch wegen Befangenheit. Er hatte bereits mehrere Prozesse rund um Quadroni geleitet und auch umstrittene Entscheide getroffen.

Mangelnde Erfahrung

Wie dem Beschluss des Obergerichtes von Ende April zu entnehmen ist, folgte das Obergericht der Argumentation des Gerichtspräsidenten. Hingegen lehnte es die Ausstandsgesuche der Vizepräsidentin des Regionalgerichtes und der sieben nebenamtlichen Gerichtsmitglieder ab. Alle hatten mit mangelnder Erfahrung argumentiert. Das liess das Obergericht nicht gelten.

Fehlende Erfahrung in der Verfahrensleitung stelle bei einer ausgebildeten Juristin keinen hinreichenden Ausstandsgrund dar, befand das Obergericht. Ebenfalls abgewiesen hat es die Ausstandsgesuche der sieben nebenamtlichen Richterinnen und Richter mit beisitzenden Funktionen.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

Keystone-SDA