Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda

Gemeindenachrichten

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Am Montag, 5. Mai 2025 startete das Wasserbauprojekt Johannisbächli West in Bütschwil. Ausserdem werden die leerstehenden Wohnungen per 1. Juni 2025 gezählt.

Seit Jahrzehnten fliesst das Johannisbächli West über die Mischwasserkanalisation in die ARA Bütschwil, was die Kanalisation und die Kläranlage unnötig belastet. Im Zuge der Umfahrung Bütschwil wurde der «Teil Ost» realisiert, jedoch läuft das Bachwasser weiterhin über die Kanalisation in die Kläranlage. Mit dem Projekt «Teil West» wird diese Lücke nun geschlossen. Künftig wird das Meteorwasser über eine neue Eindolung in das offengelegte Gerinne im Abschnitt «Kantonsstrasse bis Thur» geleitet. Zudem wird durch diese Massnahmedie Möglichkeit geschaffen, ein Teilgebiet des Steinbüelbächlis in die Offenlegung einzubinden.

In den vergangenen Wochen wurden die Vorbereitungsarbeiten für den Ausbau des Johannisbächlis West, Bütschwil, ausgeführt. Am kommenden Montag, 5. Mai 2025, beginnt die Oberhänsli Bau AG, Mosnang, mit dem Wasserbauprojekt.

Behinderungen auf Minimum beschränkt

Von den ersten beiden Etappen ist die Landstrasse, Bütschwil, betroffen. Diese zwei Etappen haben zur Folge, dass der Verkehr von Mai 2025 bis voraussichtlich August 2025 einseitig geführt werden muss. Gegen Ende dieser Bauarbeiten ist eine eintägige Vollsperrung der Landstrasse erforderlich. Die Bevölkerung wird rechtzeitig darüber informiert. Während ca. zwei Monaten werden die Parkplätze nordseitig des Gemeindehauses (inkl. Elektroladestationsplätze) als Installationsplatz gebraucht. Sie können in dieser Zeit deshalb nicht genutzt werden. Die Bauherrschaft und die beauftragte Unternehmung setzen alles daran, die Behinderungen auf ein Minimum zu beschränken und bitten die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis.

Zählung der leerstehenden Wohnungen

Weite Kreise der Wirtschaft, der Baustatistik und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes der gesamten Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch.

Hauseigentümer und Liegenschaftenverwaltungen werden aufgefordert, ihre am 1. Juni 2025 leerstehenden Wohnungen und Wohnhäuser bis 1. Juni 2025 bei der Gemeinderatskanzlei (Tel.-Nr. 071 982 82 22 oder E-Mail an info@buetschwil-ganterschwil.ch) zu melden. Diese Angaben werden vom Bundesamt für Statistik benötigt und geben Auskunft über die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftenmarkt.

Die Erhebung stützt sich auf die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 bzw. Änderung vom 1. August 1994 und ist für die Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

Die Gesamtausgabe der Gemeindenachrichten finden Sie im Anhang:

Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil / Toggenburg24