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Wattwil
15.05.2025

Gesamtrevision der Ortsplanung

Die Ortsplanrevision der Gemeinde Wattwil steht vor der öffentlichen Auflage.
Die Ortsplanrevision der Gemeinde Wattwil steht vor der öffentlichen Auflage. Bild: zVg.
Gemäss dem geltenden Planungs- und Baugesetz des Kantons St.Gallen (PBG) aus dem Jahr 2017 sind die Gemeinden verpflichtet, ihre Ortsplanung innert zehn Jahren zu überarbeiten sowie die Gewässerraumausscheidung vorzunehmen, Siedlung und Verkehr abzustimmen und den Strassenplan nachzuführen.

Der Zonenplan von Wattwil stammt aus dem Jahr 1999, derjenige von Krinau aus dem Jahr 2003. Das Baureglement wurde letztmals 2015 im Zusammenhang mit der Gemeindevereinigung nachgeführt. Auf Basis der übergeordneten und von 2020 bis 2023 erarbeiteten kommunalen Grundlagen (kommunaler Richtplan, Schutzverordnungen) konnten der so genannte Rahmennutzungsplan und der Gemeindestrassenplan den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Erfolgreiche Mitwirkung und Vorprüfung

Nach der öffentlichen Informationsveranstaltung im Januar 2024 startete das Mitwirkungsverfahren der Ortsplanungsrevision, bei dem rund 60 Eingaben und Anträge von Privatpersonen oder Organisationen eingegangen sind. Das Mitwirkungsverfahren und die Vorprüfung durch die kantonalen Fachstellen konnten im April 2025 nach detaillierter Auswertung, Überprüfung und Beantwortung der Eingaben und Anträge abgeschlossen werden.

Aufhebung Teilzonenplan Bleiken

Im Jahr 2017 wurden diverse Massnahmen zur Aufbereitung des Wirtschaftlichen Schwerpunktgebietes Bleiken umgesetzt und u.a. auch die Planauflage zum Teilzonenplan «Bleiken Süd» durchgeführt. Das Genehmigungsverfahren konnte zum damaligen Zeitpunkt nicht abgeschlossen werden. Die Zuteilung der betroffenen Grundstücke in die Arbeitszone erfolgt im Rahmen Ortsplanungsrevision bzw. mit dem Erlass des Rahmennutzungsplans.

Die Ortsplanrevision der Gemeinde Wattwil steht vor der öffentlichen Auflage. Bild: zVg.

Informationsanlass

Bevor die öffentliche Auflage beginnt, informiert der Gemeinderat die Bevölkerung über den neuen Rahmennutzungsplan sowie Gemeindestrassenplan.

Die Informationsveranstaltung findet am Donnerstag, 22. Mai 2025, 20.00 Uhr, im Thurparksaal, Volkshausstrasse 23, 9630 Wattwil, statt. Zu Beginn des Informationsanlasses informieren die Verantwortlichen der Schweizerischen Südostbahn AG (SOB) zudem über das geplante neue Baudienst-Zentrum in Wattwil.

Berichte der Versorger-Dienstleister

Die Gemeinde übt die Aufsicht über die Wasser- und Energieversorgung aus. Die Thurwerke AG (Elektrizität und Wasser) und die Elektrogenossenschaft Ulisbach (EGU) haben dem Gemeinderat ihre Jahresberichte vorgelegt. Die Politische Gemeinde Wattwil prüft im Rahmen der Aufsicht die ordnungsgemässe Geschäftsführung. Bei beiden Leistungserbringern ist festzustellen, dass sie ihre Geschäfte ordnungsgemäss führen und ihre Aufgaben bestens erfüllen. Der Gemeinderat hat die Berichterstattung zur Kenntnis genommen und dankt den Versorgern für ihre Leistung.

Gemeindehaus Wattwil. Bild: Toggenburg24

Ehrennadel-Nominationsfrist läuft am 19. Mai 2025 ab!

Die «Wattwiler Ehrennadel» wird bereits zum vierten Mal vergeben. Seit März läuft die Nominationsfrist. Vorschläge können noch bis Montag, 19. Mai 2025, gemeldet werden: Gemeinde Wattwil, «Ehrennadel», Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil / gemeinderatskanzlei@wattwil.ch. Die Verleihung der Ehrennadel mit Würdigung erfolgt im Rahmen eines separaten Anlasses am Freitag, 14. November 2025. Die Eingabeformulare und die Richtlinien sind auf der Webseite
der Gemeinde Wattwil www.wattwil.ch abrufbar.

Gemeinde Wattwil / Toggenburg24