Einerseits über den Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz und andererseits über den Nachtrag zum Gesetz über Ruhetage und Ladenöffnung. Der heutige Finanzausgleich gilt seit 2008 und gleicht finanzielle Unterschiede zwischen den politischen Gemeinden aus. Die Beiträge werden an Gemeinden mit geringer Steuerkraft und einer überdurchschnittlichen, finanziellen Belastung ausgerichtet. Aktuell können 65 von 75 Gemeinden von der heutigen Praxis profitieren. Der neuste Bericht zeigt, dass der Finanzausgleich grundsätzlich funktioniert. Unsere Regierung möchte ihn aber mit zwei Anpassungen beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich optimieren. Zudem soll die Stadt St.Gallen in den nächsten vier Jahren mehr Geld für die Zentrumslasten erhalten.
Eine Mehrheit im Kantonsrat sagte im Dezember 2024 «Ja» zum Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz. Bei den Anpassungen beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich war man sich mehrheitlich einig. Bei der Erhöhung des Sonderlastenausgleich der Stadt St.Gallen gingen die Meinungen jedoch auseinander.
Gesellschaftliches Leben wird tangiert
Mit der zweiten Vorlage stimmen Sie über den Nachtrag zum Gesetz über die Ruhetage und Ladenöffnungen ab. Diese Vorlage flexibilisiert weitgehend die Ladenöffnungszeiten bei den Läden des Detailhandels. Eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten bedingt nicht nur keinen Zwang und mehr Freiheit, sondern auch längere Arbeitszeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welche allenfalls auf das gesellschaftliche Leben Auswirkungen haben könnte.
Geschätzte Bürgerinnen und Bürger, nun überlasse ich die Entscheidung Ihnen, zu welchen Öffnungszeiten die verschiedenen Einkäufe und Shoppingtouren erledigt werden können, sowie wie der Finanzausgleich im Kanton St.Gallen in Zukunft geregelt werden soll.
Hans Städler, Gemeindepräsident
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