Die Unterlagen können während der Mitwirkungsfrist vom 19. Mai 2025 bis 20. Juni 2025 online unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch oder bei der Bauverwaltung, Hauptstr. 40, 9656 Alt St. Johann, eingesehen werden.
Die Stellungnahme mit Antrag und Begründung können ebenfalls unter
www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch digital erfasst oder per E-Mail an
ratskanzlei@wildhaus-altstjohann.ch eingereicht werden. Die schriftlichen
Vernehmlassungen dazu sind bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist am 20. Juni 2025 einzureichen.
Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann