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Mitwirkungsverfahren – Revision Nutzungsplanung

Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann. (Symbolbild)
Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Der Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann beabsichtigt die öffentliche Auflage der obengenannten Unterlagen. Gestützt auf Art. 4 Bundesgesetz über die Raumplanung bzw. Art. 34 Planungs- und Baugesetz des Kantons St. Gallen eröffnet er vorab das Mitwirkungsverfahren.

Die Unterlagen können während der Mitwirkungsfrist vom 19. Mai 2025 bis 20. Juni 2025 online unter www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch oder bei der Bauverwaltung, Hauptstr. 40, 9656 Alt St. Johann, eingesehen werden.

Die Stellungnahme mit Antrag und Begründung können ebenfalls unter
www.mitwirken-wildhaus-altstjohann.ch digital erfasst oder per E-Mail an
ratskanzlei@wildhaus-altstjohann.ch eingereicht werden. Die schriftlichen
Vernehmlassungen dazu sind bis zum Ablauf der Mitwirkungsfrist am 20. Juni 2025 einzureichen.

Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann 

Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann / Toggenburg24