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Wildhaus-Alt St. Johann
23.05.2025
23.05.2025 07:36 Uhr

Referendumsvorlage (fakultatives Referendum)

Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann.
Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann. Bild: Toggenburg24
Nach Art. 36 f. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1), Art. 6 Gemeindegesetz (sGS 151.2) und Art. 13 ff. Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann:

Gegenstand:
1. Änderung Sondernutzungsplan; Überbauungsplan Ochsenwis Parz. 744

Beschluss des Gemeinderats vom:
25. März 2025

Referendumsfrist:
Montag, 26. Mai 2025 bis Freitag, 4. Juli 2025

Öffentliche Auflage:
Bauverwaltung Wildhaus-Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
180 gültige Unterschriften

Die öffentliche Planauflage im Sinne von Art. 41 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1) erfolgte in der Zeit vom 15. April 2025 bis am 15. Mai 2025.

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, Postfach 17, 9656 Alt St. Johann, einzureichen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Fristwahrung.

Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann

An Auffahrt sind die Gemeinden geschlossen. Beachten Sie die Gemeindeseite. Bild: Pixabay: sspiehs3

Öffnungszeiten Auffahrt und Pfingsten 2025

Die Büros der Gemeindeverwaltung Wildhaus-Alt St. Johann bleiben am

Donnerstag, 29. Mai 2024, Freitag, 30. Mai 2024 sowie am Pfingstmontag, 9. Juni 2025, geschlossen.

Ab Montag, 2. Juni 2025 bzw. ab Dienstag, 10. Juni 2025, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Bei Todesfällen wenden Sie sich bitte direkt an den Bestatter Roman Schmid unter der Telefonnummer: 071 985 09 59.

Wir bitten um Kenntnisnahme und wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern geruhsame und schöne Feiertage.

Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann / Toggenburg24