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Nesslau
04.06.2025

Neuigkeiten aus dem Gemeinderat

Gemeindehaus Nesslau. (Symbolbild)
Gemeindehaus Nesslau. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
GPK-Mitglied Enrico Grisendi ist aus beruflichen und familiären Gründen in den Kanton Zürich weggezogen. Durch den Rücktritt von Enrico Grisendi aus der Geschäftsprüfungskommission per 31. März 2026 ist eine Ersatzwahl durchzuführen.

Bei seiner Wahl im letzten Herbst war die Veränderung noch nicht absehbar. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kann eine gewählte Person ihr Amt nur ausüben, wenn sie in der Gemeinde wohnt. Das zuständige Departement kann für eine beschränkte Zeit Ausnahmen bewilligen, wenn wichtige Gründe vorliegen und die Erfüllung der Amtsgeschäfte gewährleistet ist. Das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht hat Enrico Grisendi eine Ausnahmebewilligung erteilt, bis 31. März 2026 in der GPK der Politischen Gemeinde Nesslau zu verbleiben. Für den Rest der Amtsdauer 2025 bis 2028 ist eine Ersatzwahl durchzuführen. Diese findet am Sonntag, 30. November 2025, statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist auf 8. März 2026 festgesetzt. Wir bedauern den wohnsitzbedingten Rücktritt von Enrico Grisendi aus der Geschäftsprüfungskommission sehr und wünschen ihm bereits heute alles Gute.

Die Ersatzwahl findet am Sonntag, 25. November 2025 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen statt.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge können bis spätestens am Donnerstag, 28. August 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Nesslau eingereicht werden. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises eigenhändig unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten als Mandate zu vergeben sind und ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Vorlagen können entweder bei der Gemeinderatskanzlei Nesslau oder via Internet (www.nesslau.ch) bezogen werden.

Zweiter Wahlgang

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 8. März 2026, statt. Wahlvorschläge sind bis spätestens Dienstag, 16. Dezember 2025, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Nesslau einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist auch stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Die Gesamtausgabe des Mitteilungsblattes finden Sie im Anhang:

Gemeinderat Nesslau / Toggenburg24