Das Wichtigste jedoch ist, dass der letzte Wille in einer ohnehin schwierigen Zeit für vollkommene Klarheit sorgt. Die Zeit der Trauer sollte nicht zu einem weiteren Kraftakt mit Behörden, hinterbliebenen Familienmitgliedern oder Liebsten werden.
Ehe- und Erbvertrag
Für Ehepaare können wir den Ehe- und Erbvertrag als gute Lösung empfehlen. Bei Wohneigentum, Eigentum von Liegenschaften und Grundstücken oder Vermögen ist ein Erbvertrag das Richtige. Mit diesem können Sie den überlebenden Partner am besten schützen und absichern.
Bei Ehepaaren ist es wichtig zu wissen, dass im Todesfall die güterrechtliche Auseinandersetzung einer Ehescheidung gleichkommt. Im Anschluss erfolgt der Erbgang. Somit hat das eheliche Versprechen «bis dass der Tod uns scheidet» auch hier eine konkrete Bedeutung.
Das Testament
Für Konkubinatspartner und ledige Personen bietet ein Testament die Möglichkeit, den letzten Willen zu regeln. Ein wichtiger Unterschied zwischen dem Erbvertrag und dem Testament ist, dass ein Testament einseitig geändert werden kann.
Für Änderungen in einem Erbvertrag werden hingegen beide Ehepartner benötigt. Für einen Erbvertrag ist der Gang zu einem Spezialisten wie einem Notar oder Anwalt unumgänglich.
Ein Testament kann man grundsätzlich selbst erstellen. Da die gesetzlichen Vorgaben aber unbedingt eingehalten werden müssen, empfehlen wir den Gang zu einem Notar oder zumindest die Beglaubigung des Testaments.
Auch die Aufbewahrung der Unterlagen sollte gut geregelt sein: Informieren Sie die Personen Ihres Vertrauens, wo sich Ihre Unterlagen befinden. Leider erleben wir auch Fälle, in denen die Wünsche im Todesfall zwar geregelt waren, aber schlichtweg nicht oder zu spät gefunden wurden.
Etwas Wichtiges zum Schluss
Bedenken Sie, dass der Tod – sei es für jung oder alt, unerwartet oder erwartet – zwar unumgänglich ist, ein Erbvertrag wie auch ein Testament jedoch jederzeit abgeändert oder angepasst werden kann.
Aus Erfahrung können wir sagen, dass die Regelung des Nachlasses auch Ihnen ein gutes Gefühl gibt und eine Last von den Schultern nimmt.