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Kirchberg
12.06.2025

Aus der Gemeinde Kirchberg

Gemeindehaus Kirchberg. (Symbolbild)
Gemeindehaus Kirchberg. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Der Auftrag für die Planung des Regenüberlaufbeckens in Wolfikon wurde vergeben. Auf die Verlegung des Wanderwegs Richtung Buech und Vordernord wird verzichtet und noch etwas zum aktuellen Stand der Ortsplanungsrevision.

Regenüberlaufbecken Wolfikon

In Wolfikon ist der Neubau eines Regenüberlaufbeckens geplant. Der Auftrag für die Planung des Bauprojekts wurde zu Fr. 192'634.20 netto inkl. MwSt. an die Holinger AG, Winterthur vergeben.

Regenüberlaufbecken dienen der Zwischenspeicherung von Abwasser, um Spitzenabflüsse, wie sie bei starken Regenfällen vorkommen, zu verzögern und zu regulieren. Sie werden auch Retentionsbecken genannt und befinden sich meist zum Grossteil unter der Erde. Ziel eines solchen Beckens ist es, die nachgelagerten Kanäle und die Kläranlage nicht zu überlasten.

Dies wird erreicht, indem das Wasser gesammelt und anschliessend kontrolliert und zeitverzögert wieder abgegeben wird.

In Wolfikon befinden sich mehrere solcher Retentionsbecken, welche grösstenteils in den Siebzigerjahren gebaut wurden. Aufgrund des starken Bevölkerungswachstums seit dieser Zeit kommt die Kanalisation in Wolfikon bei starken Regenfällen jedoch an ihre Kapazitätsgrenzen. Die bestehenden Retentionsbecken sind für das heutige Abwasservolumen zu klein dimensioniert. Aus diesem Grund soll ein grösseres Regenüberlaufbecken geplant werden. Vorgesehen ist ein Becken mit einem Fassungsvermögen von 800 Kubikmetern, welches sich zu 80 % unter der Erde befinden soll.

Für die Planung des Bauvorhabens wurden mehrere Unternehmen angefragt. Der Gemeinderat hat entschieden, den Auftrag zum Preis von Fr. 192’634.20 netto inkl. MwSt. an die Holinger AG, Winterthur, zu vergeben. Von den angefragten Unternehmen aus dem Kanton St. Gallen gingen aufgrund fehlender Kapazitäten Absagen ein. Vorgesehen ist, dass das Bauprojekt bis Ende des Jahres definiert ist. Für das Gesamtprojekt wird mit Kosten von rund 2 Mio. Franken gerechnet.

Verlegung Wanderweg Richtung Buech

Für die beantragte Verlegung des Wanderwegs Richtung Buech und Vordernord in den Buechwald wurde ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Basierend auf den dabei eingetroffenen Rückmeldungen wird auf die Verlegung verzichtet.

Südlich von Gähwil verläuft ein Wanderweg Richtung Buech und weiter Richtung Vordernord. Dem Gemeinderat wurde der Antrag gestellt, den Wanderweg in den Buechwald zu verlegen, da der Weg oft vernässt sei. Zum Vorhaben wurde im April ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Während der Mitwirkung sind zwei Rückmeldungen eingegangen. In beiden Rückmeldungen wird beantragt, auf die Wegverlegung zu verzichten.

Beide Rückmeldungen stufen den bestehen- den Weg als zumutbar ein und sehen keinen Bedarf für eine Verlegung. Zudem würde der neue Verlauf einen bestehenden Platz für Forstarbeiten tangieren. Gestützt auf das Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens wird auf die Wegverlegung verzichtet.

Stand der Ortsplanungsrevision

Die Ortsplanungskommission hat sich mit den Eingaben aus dem Mitwirkungsverfahren zur Ortsplanungsrevision auseinandergesetzt. Zurzeit wird auf den Vorprüfungsbescheid des Kantons gewartet.

Vom 13. November 2024 bis 31. Januar 2025 wurde das Mitwirkungsverfahren zur Ortsplanungsrevision durchgeführt. 38 Personen, Parteien oder Interessengruppen nutzten die Möglichkeit und haben zum Baureglement und zum Zonenplan der Gemeinde Kirchberg Stellung genommen. Die Ortsplanungskommission hat sich an drei Sitzungen mit den Stellungnahmen auseinandergesetzt und die Mitwirkungseingaben behandelt.

Parallel zum Mitwirkungsverfahren mit der Bevölkerung wurden der neue Zonenplan und das neue Baureglement dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Ein Bescheid des Kantons wird vor den Herbstferien erwartet. Dieser Bescheid dient als Grundlage für den Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und die Beantwortung der Eingaben der Mitwirkenden.

Die Gesamtausgabe des Gmeindsblattes finden Sie im Anhang:

Rechtskraft Reglement über die Verrechnung der Kosten für die amtliche Vermessung

Am 18. März 2025 hat der Gemeinderat Kirchberg das neue Reglement über die Verrechnung der Kosten für die amtliche Vermessung erlassen. Das Reglement wurde vom 28. März 2025 bis 6. Mai 2025 dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Referendumsfrist ist unbenützt abgelaufen. Das neue Reglement über die Verrechnung der Kosten für die amtliche Vermessung wird ab dem 1. Juni 2025 angewendet.

Gemeinde Kirchberg / Toggenburg24