Home Region Schweiz/Ausland Sport Rubriken Agenda
Kommentar
St. Gallen
13.06.2025

Grüne: «Lebende Tiere sind keine Lebensmittel»

Symbolbild
Symbolbild Bild: Archiv
Der Kanton St.Gallen erlaubt weiterhin den Verkauf von PFAS-belastetem Fleisch, obwohl die gesetzliche Übergangsfrist abgelaufen ist. Diese Praxis des Kantons widerspricht dem Bundesrecht. Die Grünen fordern erneut ein sofortiges Verkaufsverbot und einen rechtskonformen Vollzug.

Gemäss Übergangsbestimmung des Bundes dürfen Lebensmittel, welche die PFAS-Höchstwerte überschreiten, seit dem 1. August 2024 noch bis zum Abbau der Bestände verkauft werden. Der Kanton St.Gallen legt diese Übergangsbestimmung so aus, dass auch Tiere, die zwar vor dieser Frist geboren wurden, aber erst danach geschlachtet werden, unter das alte Recht fallen.

Dies widerspricht laut den Grünen dem Lebensmittelgesetz, wonach lebende Tiere explizit nicht als Lebensmittel gelten. Der Kanton St.Gallen lege die Übergangsbestimmung in rechtlich fragwürdiger Weise zu breit aus und setze damit die Gesundheit der Konsumenten aufs Spiel.

Kanton stützt sich auf informelle Aussage statt Gesetz

Gemäss Auskunft des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) wurde die Kritik an dieser Auslegung der St.Galler Regierung am 18. Dezember 2024 schriftlich mitgeteilt und bereits Monate zuvor im Austausch mit dem damaligen Kantonschemiker festgehalten.

Der zuständige Regierungsrat beruft sich im TVO-Interview vom 2. Juni 2025 auf eine mündliche Aussage des zuständigen Vizedirektors des Bundes, wonach der kantonale Umgang mit PFAS-belastetem Fleisch begrüsst werde und der Kanton entsprechend weiterverfahren könne.

Die Grünen erachten es als rechtsstaatlich bedenklich, wenn bundesrechtliche Vorgaben durch eine mündliche Äusserung eines einzelnen Bundesangestellten faktisch aufgehoben oder umgangen werden.

Einfache Anfrage fordert rechtliche Klärung

Mit einer Einfachen Anfrage verlangt Daniel Bosshard, Kantonsrat und Präsident der Grünen Kanton St.Gallen, von der Regierung eine Klärung der kantonalen Auslegung der Übergangsbestimmung zu den PFAS-Höchstwerten.

Er will unter anderem wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage der Verkauf von PFAS-belastetem Fleisch weiterhin erlaubt wird, ob die Kritik des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit (BLV) frühzeitig bekannt war und weshalb der Kanton auf die Durchsetzung der Höchstwerte verzichtet.

Zudem stellt er die Frage, ob eine mündliche Äusserung eines Bundesvertreters ausreicht, um eine bundesrechtswidrige Praxis zu rechtfertigen. Ziel des Vorstosses ist es, den rechtskonformen Vollzug sicherzustellen, ein Verkaufsverbot umzusetzen und die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe angemessen zu entschädigen.

Verkaufsverbot von PFAS-Fleisch längst überfällig

Im vergangenen Jahr hat die Regierung im Umgang mit PFAS rasch und entschlossen gehandelt. Im Eiltempo wurde eine gesetzliche Grundlage zur finanziellen Unterstützung der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe geschaffen und das Monitoring ausgebaut. Damit übernahm der Kanton St.Gallen schweizweit eine Vorreiterrolle. Doch beim Vollzug der PFAS-Höchstwerte fehlt dieser Anspruch.

Dass hochbelastetes Fleisch weiterhin in den Verkauf gelangt, gefährdet nicht nur die öffentliche Gesundheit, sondern auch das Vertrauen in die St.Galler Landwirtschaft. Die Grünen fordern erneut, dass die Regierung unverzüglich das geltende Bundesrecht konsequent umsetzt und den Verkauf von Fleisch stoppt, das die PFAS-Höchstwerte überschreitet.

pd/tan/toggenburg24