Parallel dazu wird die Ausschreibung für die Baumeisterarbeiten lanciert. In der Zwischenzeit tritt die Gemeinde auch mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern in Kontakt, da von ihnen während den Bauarbeiten gewisse Landflächen beansprucht werden.
Anfangs April 2024 ereignete sich im Thurprallhang unterhalb der Letzistrasse ein grösser Hangrutsch. Im Juni kam es zu Nachrutschungen und im August 2024 erfolgte entlang der Gemeindestrasse 1. Klasse in Lütisburg ein weiterer grosser Rutsch mit Material von rund 4'500 m3, der sowohl die Letzistrasse als auch die nördlich davon gelegenen Gebäude und die im Gehweg verlaufenden Gasleitungen gefährdet. Die Letzistrasse musste für jeglichen Strassenverkehr - ausser dem Langsamverkehr - gesperrt und der Druck in den Gasleitungen reduziert werden.
Stabilisierung mit einer Schüttung
Um eine weitere Ausdehnung des Rutsches zu verhindern, wurde Ende Oktober 2024 als Sofortmassnahme eine filterstabile Schüttung (rund 1000 m3) eingebaut, um den Hangfuss zu beschweren. Damit konnte ein stabiler Zustand geschaffen werden und die Nachrutschungen konnten minimiert werden. Trotzdem rieselt der Sand stetig flusswärts und hat die äussere Fahrbahnkante erreicht sowie die Pfähle des Anfang 2022 angebrachten Riegels freigelegt. Um die Gefährdung der vorhandenen Infrastruktur zu reduzieren, muss der Hang nun gesichert und wieder aufgebaut werden.
Stützmauer im BLN und Auengebiet
Der Rutsch befindet sich im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN 1414: Thurlandschaft zwischen Lichtensteig und Schwarzenbach) und dem Auengebiet von nationaler Bedeutung (Objekt 19: Thur und Necker bei Lütisburg). Die Schutzziele des BLN 1414 und des Objekts 19 müssen bei der Realisierung der Hangsicherung beachtet bzw. dürfen nur leicht beeinträchtigt werden.