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Lütisburg
13.06.2025

Realisierung Hangsicherung rückt näher

Aktuelle Situation.
Aktuelle Situation. Bild: Gemeinde Lütisburg
Das Bauprojekt "Hangsicherung" steht und kann dem Kanton zur Genehmigung vorgelegt werden. Ebenso die nötigen ökologischen Ersatzmassnahmen, welche für den Erhalt einer Baubewilligung nötig sind und wie die Hangsicherung vom Kanton bewilligt werden müssen.

Parallel dazu wird die Ausschreibung für die Baumeisterarbeiten lanciert. In der Zwischenzeit tritt die Gemeinde auch mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern in Kontakt, da von ihnen während den Bauarbeiten gewisse Landflächen beansprucht werden.

Anfangs April 2024 ereignete sich im Thurprallhang unterhalb der Letzistrasse ein grösser Hangrutsch. Im Juni kam es zu Nachrutschungen und im August 2024 erfolgte entlang der Gemeindestrasse 1. Klasse in Lütisburg ein weiterer grosser Rutsch mit Material von rund 4'500 m3, der sowohl die Letzistrasse als auch die nördlich davon gelegenen Gebäude und die im Gehweg verlaufenden Gasleitungen gefährdet. Die Letzistrasse musste für jeglichen Strassenverkehr - ausser dem Langsamverkehr - gesperrt und der Druck in den Gasleitungen reduziert werden.

Stabilisierung mit einer Schüttung

Um eine weitere Ausdehnung des Rutsches zu verhindern, wurde Ende Oktober 2024 als Sofortmassnahme eine filterstabile Schüttung (rund 1000 m3) eingebaut, um den Hangfuss zu beschweren. Damit konnte ein stabiler Zustand geschaffen werden und die Nachrutschungen konnten minimiert werden. Trotzdem rieselt der Sand stetig flusswärts und hat die äussere Fahrbahnkante erreicht sowie die Pfähle des Anfang 2022 angebrachten Riegels freigelegt. Um die Gefährdung der vorhandenen Infrastruktur zu reduzieren, muss der Hang nun gesichert und wieder aufgebaut werden.

Stützmauer im BLN und Auengebiet

Der Rutsch befindet sich im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN 1414: Thurlandschaft zwischen Lichtensteig und Schwarzenbach) und dem Auengebiet von nationaler Bedeutung (Objekt 19: Thur und Necker bei Lütisburg). Die Schutzziele des BLN 1414 und des Objekts 19 müssen bei der Realisierung der Hangsicherung beachtet bzw. dürfen nur leicht beeinträchtigt werden.

Plan. Bild: Gemeinde Lütisburg

Um den Hang langfristig zu sichern, muss entlang der Thurböschung im Gewässerraum eine massive Stützmauer erstellt werden. Mit Ausnahme der Standortgebundenheit sind Neubauten im Gewässerraum nicht bewilligungsfähig. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben.

Technisches zur Stützmauer

Die Stützmauer ist auf Pfahlböcken mit Pfählen von ø80 cm im Abstand von 3.00 m fundiert. Die darüberliegende Fundamentplatte liegt auf Filterpackungen, damit sich hinter der Stützmauer kein Wasserdruck aufbauen kann.

Die Stützmauer hat eine Höhe von max. 8.40 m und ist mit ungespannten Ankern im anstehenden Felsen verankert, so dass der dahinterliegende Hang mit einer Neigung von 2:3 naturnah erstellt und den nebenan liegenden Hangpartien angeglichen werden kann. Die Bepflanzung des Hanges zwischen der Stützmauer und der Letzistrasse kann dadurch frei und damit den Schutzanforderungen angepasst gewählt werden. Die Stützmauer wurde so weit als statisch und konstruktiv wirtschaftlich Richtung Hang verschoben, um sie auch thurseitig überschütten zu können. Der thurseitige Aufbau wird mit einem erdbewehrten Stützsystem erstellt. Die Elemente des Stützsystems bestehen aus Metallgittern mit variablen Neigungen und Längen. Dadurch kann die thurseitige Überdeckung mit einer geeigneten Bepflanzung möglichst naturgetreu ausgebildet werden

Grosse Herausforderungen

Der Bauablauf der Hangsicherung ist mit folgendem Vorgehen geplant: 

  • Installation 
  • Aushubarbeiten und fortlaufende Baugrubensicherung 
  • Erstellung der Grossbohrpfähle 
  • Sickerpackung zwischen Grossbohrpfählen 
  • Erstellung Winkelstützmauer mit ungespannten Ankern 
  • Hinterfüllung der Stützmauer bis Oberkante Mauer 
  • Auffüllung thurseitig der Stützmauer mit Stützelementen aus Metallgittern 
  • Auffüllung ab Oberkante Mauer bis Letzistrasse 
  • Aufforstung 
  • Rückbau Installationsplätze 
  • Fertigstellungsarbeiten. 

Es wird mit einer Gesamtbauzeit von ca. 18 Monaten gerechnet.

Eine grosse Herausforderung besteht darin, die teilweise sehr schweren Baumaschinen (z.B. Bohrgerät für Grossbohrpfähle: ca. 60 to) am Fuss der Rutschung zu installieren. Die Planung sieht vor, dies mit Grosskranen zu tätigen.

Hangrutsch. Bild: Katharina Meier

Ökologische Ersatzmassnahmen

Da sich das geplante Projekt «Hangsicherung» in Schutzgebieten von nationaler Bedeutung befindet, wurde das Projekt in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) des Kantons St.Gallen bearbeitet und anschliessend mit dem Umweltverbänden besprochen. Sowohl die kantonalen Fachstellen als auch die Umweltverbände erachten die Beeinträchtigung der Schutzgebiete als gering. Zusätzlich müssen jedoch ökologische Ersatzmassnahmen umgesetzt werden. Diese müssen mit der Rechtskraft des Bauprojekts ebenfalls rechtskräftig sein.

Areal bei der alten Thurbrücke

In Absprache mit den Umweltverbänden wurde das gemeindeeigene Grundstück-Nr. 79 bei der alten Thurbrücke als mögliche Ersatzmassnahme im BLNGebiet und im Gewässerraum gefunden. Die Massnahme besteht aus dem Rückbau der vorhandenen Bauten und Anlagen. Auf den frei gewordenen Flächen werden ökologisch wertvolle Lebensräume und Kleinstrukturen angelegt, die im Bericht «Planung ökologische Ersatzmassnahmen» ausführlich beschrieben sind.

Kosten

Die für das Bauprojekt verantwortlichen Schällibaum Ingenieure und Architekten AG, Wattwil, haben für die Hangsicherung Totalkosten von 8,131 Mio. Franken (inkl. MwSt) errechnet. Darin enthalten sind die ökologischen Ersatzmassnahmen für Fr. 202'147.– (inkl. MwSt, exkl. Honorare). Die Gemeinde Lütisburg hat die Hangsicherung vorzufinanzieren. Sie rechnet mit einer Rückerstattung durch den Kanton von 75 Prozent. Im Kostenvoranschlag nicht enthalten sind die Kosten für die Sofortmassnahmen im Betrag von rund Fr. 300'000.–. Ebenfalls nicht enthalten sind die aufgrund des Hangrutsches vorgenommenen strassenbaulichen Vorkehrungen wie der neue Abzweiger nach Lütisburg und die Signalisation im Thurstich an der Toggenburgerstrasse bei der neuen Thurbrücke. Hier haben die Gemeinde und der Kanton je zur Hälfte aufzukommen.

Realisierung bis Frühsommer 2027

Der nächste Schritt beinhaltet die Genehmigungsverfahren in der Gemeinde und beim Kanton für das Projekt «Hangsicherung» und die ökologischen Ersatzmassnahmen. Parallel dazu wird die Baumeisterausschreibung mit dem Ziel erarbeitet, im Dezember 2025 die Arbeiten vergeben zu können. Zudem wird die Gemeinde auf die betroffenen Grundeigentümer zugehen, welche von der Hangsicherung bzw. der vorübergehenden oder über die Dauer der Bauarbeiten beanspruchten Landnutzung betroffen sind. Die Realisierung der Hangsicherung beginnt voraussichtlich Anfang 2026 und dauert bis im Frühsommer 2027.

Baugesuch

Bauherrin: Polit. Gemeinde Lütisburg

Bauprojekt: Hangsicherung (Stützmauer) sowie ökologische Ersatzmassnahmen (Rückbau Gebäude/Anlagen)

Grundstücke Nrn. 103, 105, 649 Letzistrasse sowie Nr. 79 Thurareal

Auflagefrist: 16.06.2025 bis 30.06.2025 

Die eingereichten Pläne und Unterlagen liegen während der Auflagefrist im Gemeindehaus Lütisburg zur Einsicht auf.

Gemeinde Lütisburg / Toggenburg24