Die am 1. Juni 2011 in Kraft getretene Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes verpflichtet die Kantone, die Gewässerräume entlang bestimmter Gewässer festzulegen. Im Kanton St. Gallen obliegt diese Aufgabe den Gemeinden. Die Politische Gemeinde Kirchberg hat bereits einen ersten Entwurf des Gewässerraums erarbeitet, welcher von den kantonalen Amtsstellen vorgeprüft wurde.
Kirchberg
14.06.2025
Sondernutzungsplan Gewässerraum erlassen

(Symbolbild)
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Toggenburg24
Aufgrund eines privaten Bauvorhabens wurde losgelöst vom Gesamtprojekt der Gewässerraumausscheidung der Sondernutzungsplan Gewässerraum Grossholzbach Abschnitt 01a, Giessenbach Abschnitt 08 erlassen.

Amtliche Bekanntmachung.
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Gemeinde Kirchberg
Losgelöst vom Gesamtprojekt wurde nun der Sondernutzungsplan Gewässerraum Grossholzbach Abschnitt 01a, Giessenbach Abschnitt 08 behandelt und erlassen. Dabei handelt es sich um die Festlegung des Gewässerraums am Giessenbach (Bereich Weiher) sowie am eingedolten Grossholzbach zwischen der Schönauerstrasse und der Einmündung in den Giessenbach. Grund für die vorgezogene Behandlung dieses Abschnittes ist ein privates Bauvorhaben auf der Parzelle Nr. 1365 in Dietschwil, auf welcher das im Juli letzten Jahres abgebrannte Haus wiederaufgebaut werden soll. Der Sondernutzungsplan wird koordiniert mit dem Bauvorhaben öffentlich aufgelegt (siehe Amtliche Bekanntmachung).