- Das Betreten des gefährdeten Gebietes ist lebensgefährlich und daher verboten. Den Weisungen der Absperrposten ist Folge zu leisten.
- Während des Schiessens werden an gut sichtbaren Stellen am Rand des gefährdeten Gebietes sowie in den Waffenstellungen rot/weisse Fahnen, rot/weisse Ballons oder (bei Nacht) 3 rote Lampen in Dreiecksform aufgezogen oder aufgestellt.
- Die strafrechtliche Ahndung nach Art. 225 oder anderen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches bleibt vorbehalten.
- Allfällige Schadensmeldungen Dritter inklusive Drittpersonenschädigungen sind umgehend dem Schadenzentrum VBS, Maulbeerstrasse 9, 3008 Bern zu melden. Hotline 0800 11 33 44 oder schriftlich mit dem Formular «Schadenanzeige 33.001», erhältlich unter www.schadenzentrumvbs.ch
- Für Schäden, die aus Nichtbefolgen der Weisungen der Absperrorgane und der Schiessanzeigen entstehen können, wird jede Haftung abgelehnt.
Wildhaus-Alt St. Johann
16.06.2025
14.08.2025 14:27 Uhr
Schiessanzeigen Säntisalpen/Toggenburg Nord

(Symbolbild)
Bild:
Schweizerische Eidgenossenschaft / pixabay
Bis am 14. September 2025 wird noch nicht geschossen. Im angehängten Plan finden Sie die Schiessanzeigen ab 15. September 2025: