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Lütisburg
18.06.2025

Legislaturziele 2025-2028

Gemeinde Lütisburg. (Symbolbild)
Gemeinde Lütisburg. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Der neu zusammengesetzte Gemeinderat hat an seiner Klausurtagung vom 21. Mai 2025 im «Wolfensberg» in Degersheim gemeinsam die Legislaturziele erarbeitet und sich mit der strategischen Ausrichtung für die nächsten vier Jahre beschäftigt.

Mit den Legislaturzielen legt die Gemeinde die politischen Schwerpunkte für die Jahre 2025 bis 2028 fest, damit die verfügbaren Ressourcen – auch aufgrund der finanziell angespannten Lage – zielgerichtet und koordiniert eingesetzt werden können.

Zusammengefasst setzt sich der Gemeinderat für folgende Ziele ein:

Gesellschaft und Kultur

  • Die Gemeinde schafft eine neue Plattform, wo sich die Vereinspräsidien und der Gemeinderat mindestens einmal jährlich zum offenen Austausch und zur Information treffen.
  • Die Gemeinde organisiert zusätzlich zur Jungbürgerfeier und Neuzuzügerbegrüssung zwei bis vier Anlässe im einfachen Rahmen für die Bevölkerung (Bsp. Apéro bei der Bürgerversammlung, Fyrobig- Treff, Weihnachts-Apéro mit Glühwein…).
  • Vereine und Anlässe in der Gemeinde sollen weiterhin unterstützt werden.

Regionale Zusammenarbeit

  • Die bestehende regionale Zusammenarbeit soll gepflegt und vertieft werden.
  • Neue regionale Zusammenarbeitsformen sind zu prüfen. Sie sollen mit einer offenen Haltung und Mitarbeit bei der Umsetzung Vertrauen und neue Perspektiven schaffen.

Interne Organisation

  • In Zusammenarbeit mit dem Primarschulrat soll eine Einheitsgemeinde geschaffen werden.
  • Die Verwaltung ist gezielt zu stärken, damit sie auch künftig effizient, kompetent und zuverlässig arbeiten kann.
  • Einberufung von Arbeitsgruppen bei wichtigen Projekten/Themen.

Lebensraum und Infrastruktur

  • Wert und Funktionalität der Gemeindeliegenschaften sowie der Strassen und Brücken sind durch Pflege, Unterhaltsarbeiten oder Sanierungen zu erhalten und sicherzustellen. Im Vordergrund stehen bis Ende 2028 die Mühlau- und Letzibrücke, der Hangrutsch an der Letzistrasse, die Bergstrasse (Bereich Rimensberg) sowie das Gemeindehaus.
  • Die Infrastruktur des Langsamverkehrs ist zu überprüfen und optimieren.
  • Mitfahr-Bänkli in der Gemeinde sind zu prüfen, und falls machbar, einzurichten.

Ortsplanungsrevision / Schutzverordnung

  • Eine qualitativ gute und zukunftsgerichtete Revision der Richt- und Rahmennutzungsplanung inkl. Schutzverordnung, unter Beachtung der übergeordneten gesetzlichen Vorschriften, wird abgeschlossen.

Finanzen

  • Die finanzielle Situation der Gemeinde ist angespannt. Die Entwicklung wird stetig analysiert und die nötigen Massnahmen zur Stabilisierung der Finanzen werden ergriffen. Mit den Steuergeldern wird sparsam umgegangen, sie werden sinnvoll und nachhaltig eingesetzt. Die Ausgaben werden weitsichtig geplant.

Amtliche Bekanntmachung

Ersatzwahl Gemeinderat für den Rest der Amtsdauer 2025 bis 2028

Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl eines Gemeinderatsmitgliedes für den Rest der Amtsdauer 2025 bis 2028 auf Sonntag, 8. März 2026, angesetzt.

Einreichefrist für Wahlvorschläge

Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am 19. September 2025, 16.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Lütisburg, Flawilerstrasse 17, 9604 Lütisburg, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt für die Wahrung der Einreichefrist nicht.

Gültigkeit der Wahlvorschläge

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidierende enthalten und ausschliesslich Kandidierende enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Die Gemeinderatskanzlei gibt entsprechende Formulare ab.

Stimmzettel

Die Gemeinde erstellt die Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahlvorschläge.

Zweiter Wahlgang

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am  Sonntag, 14. Juni 2026, statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens am 31. März 2026, 16.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Stille Wahl

Gemäss Gemeindeordnung sind stille Wahlen für die Gemeindebehörden im zweiten Wahlgang möglich.

Gemeinderäte Bütschwil-Ganterschwil und Lütisburg

Wahl Schulsozialarbeiterin Ganterschwil/Lütisburg

Anne-Margreet Mol hat ihr Arbeitsverhältnis als Schulsozialarbeiterin der Primarschulstandorte Ganterschwil und Lütisburg per 31. Juli 2025 gekündigt. Die Gemeinderäte und Schulräte danken ihr für ihren Einsatz in den vergangenen rund zwei Jahren und wünscht ihr für die Zukunft alles Gute.

Die Gemeinderäte Bütschwil-Ganterschwil und Lütisburg haben Miriam Wolff, Bronschhofen, per 1. August 2025 als neue Schulsozialarbeiterin für die Primarschulhäuser Ganterschwil und Lütisburg gewählt. Sie tritt ihre Stelle zu einem Pensum von 50% an. Miriam Wolff absolvierte das Studium in Sozialpädagogik HF am Bildungszentrum Agogis und bringt bereits rund 10 Jahre Berufserfahrung in der Sozialpädagogik mit. Die Gemeinderäte und das Personal freuen sich auf die Zusammenarbeit und heissen Miriam Wolff bereits heute herzlich willkommen.

Die Gesamtausgabe der Mitteilungen Lütisburg finden Sie im Anhang:

Gemeinderat Lütisburg / Toggenburg24