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St. Gallen
23.06.2025

St.Galler Kirche stärkt Schutz vor Missbrauch

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: zVg
Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St.Gallen will den Schutz vor Missbrauch stärken. Dazu legt der Kirchenrat der Synode ein neues Präventionskonzept vor.

Zudem soll das Kirchenparlament an seiner Sitzung vom kommenden Montag den Startschuss zu einer neuen Verfassung geben.

Bereits seit 2001 können sich Personen, die sich im Umfeld der St.Galler Kirche in ihrer Integrität verletzt fühlen, an unabhängige Fachpersonen wenden. Dies ist der Kern des Persönlichkeitsschutzkonzeptes der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen, das seit über zwanzig Jahren besteht. Zudem verlangt die Kantonalkirche bei allen Anstellungen schon seit über 15 Jahren einen Auszug aus dem Strafregister.

Studien und Erkenntnisse zum Thema Missbrauch in der Kirche haben jedoch gezeigt, dass das bestehende Konzept nicht mehr genügt. So fehlten Instrumente wie die kontinuierliche Schulung oder eine Meldestelle. Darum hat der Kirchenrat im Mai 2024 beschlossen das Konzept zu überarbeiten. Eine Projektgruppe samt externer Begleitung machte sich an die Arbeit.

Nun liegt das neue «Rahmenpräventionskonzept Schutz der persönlichen Integrität» vor. Am kommenden Montag befindet die Synode über deren Finanzierung. Der Kirchenrat rechnet mit jährlich wiederkehrenden Kosten von rund 110'000 Franken. 

Bündner Standard als Instrument zur Prävention

Das neue Konzept orientiert sich am sogenannten «Bündner Standard». Der Standard ist ein Instrument zur Prävention und strukturierten Bearbeitung von Grenzverletzungen. So beginnt die Prävention bereits bei der Auswahl von Mitarbeitern, etwa indem das Thema bereits bei der Anstellung zur Sprache kommt. Zudem sind Mitarbeiter, Freiwillige und Behörden regelmässig zu schulen. 

Das Konzept sieht zudem vor, dass sich bei Grenzverletzungen Betroffene an eine interne oder externe Meldestelle wenden können. Ein Einstufungsraster ermöglicht es dann, unterschiedliche Formen von Grenzverletzungen einzuordnen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen.

Die Formen der Grenzverletzungen reichen von Sticheleien über diskriminierende Äusserungen bis hin zu sexueller Belästigung und Übergriffen. Schliesslich sieht das Konzept verschiedene Schritte der Nachsorge vor. Sagt die Synode ja zum Konzept, startet bereits im September die Umsetzung.

Revision der Kirchenverfassung

Das zweite grosse Traktandum an der Synode vom kommenden Montag ist der Start zur Revision der Kirchenverfassung. Dazu legt der Kirchenrat dem Parlament einen Projektauftrag vor. Die bisherige Verfassung stammt aus dem Jahr 1974. Eine Revision sei angebracht, kam eine vorberatende Kommission zum Schluss.

Handlungsbedarf bestehe etwa bei Fragen rund um die Leitung der Kirchgemeinden, die freie Wahl der Kirchbürger zur Zugehörigkeit oder die Grösse der Synode von derzeit 180 Mitgliedern. Ziel ist es, dass die reformierten Kirchbürger spätestens im Jahr 2029 über eine neue Verfassung abstimmen können. Der Kirchenrat rechnet mit Projektkosten von rund einer Million Franken.

Schliesslich befindet die Synode über die Rechnung und den Amtsbericht für das Jahr 2024. Die Rechnung der Kantonalkirche schliesst bei einem Aufwand von rund 21,4 Millionen Franken und einem Ertrag von 21,5 Millionen Franken rund 350'000 Franken besser ab als budgetiert. Das Budget war noch von einem Rückschlag von knapp 270'000 Franken ausgegangen.       

kid/Ack/toggenburg24