Teilstrassenplan Hohenrainstrasse
Umlegung im Hofbereich der Liegenschaft Grundstück Nr. 273O
Gemeindestrasse 3. Klasse Nr. 316O
Nach Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1; StrG) wird für den Erlass und die Änderung des Gemeindestrassenplans das Planverfahren durchgeführt. Die Behörde sorgt zudem für eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung. Diese Mitwirkung wird hiermit eröffnet.
Die Unterlagen sind vom 30. Juni bis 29. Juli 2025 im Gemeindehaus Mogelsberg, Bauverwaltung oder unterhalt dieses Textes einsehbar. Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen bei der Bauverwaltung Neckertal, Lettenstrasse 3, 9122 Mogelsberg oder an bauverwaltung@neckertal.ch eingereicht werden.
Bei Fragen stehen Simon Schlumpf, 058 228 33 14, simon.schlumpf@neckertal.ch oder Roland Schmid, 058 228 33 10, roland.schmid@neckertal.ch gerne zur Verfügung.
Gemeinderat Neckertal
Neckertal
28.06.2025
Mitwirkungsverfahren Teilstrassenplanung

Gemeindehaus Neckertal. (Symbolbild)
Bild:
Toggenburg24
Teilstrassenplan Umlegung Hohenrainstrasse Nr. 316O, Necker
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, zum folgenden Projekt im Rahmen der Mitwirkung Stellung zu nehmen: