Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat der Standesinitiative ohne Gegenstimme Folge gegeben.
Die in der Aufräumsession 2024 vom Kantonsrat mit geändertem Wortlaut gutgeheissene Standesinitiativeneues Fenster lädt die Bundesversammlung ein, die Schweizerische Strafprozessordnung (SR 312.0; abgekürzt StPO) dahingehend anzupassen, dass die Möglichkeiten für erst- und zweitinstanzliche Gerichte ausgeweitet werden, auf schriftliche Begründungen von Urteilen zu verzichten. Dafür sei für erst- und zweitinstanzliche Urteile einerseits zu prüfen, ob unabhängig von der ausgesprochenen Sanktion eine mündliche Urteilsbegründung im Sinn des heutigen Art. 82 StPO erfolgen könne. Anderseits sei zu prüfen, ob erst- und zweitinstanzliche Gerichte in Zukunft von einer ausführlichen schriftlichen Begründung des Urteils absehen könnten, wenn die Parteien auf eine solche verzichtet haben. Liegt ein solcher Verzicht vor, soll an die Stelle der tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen eine Zusammenfassung der Urteilsgründe mit den wesentlichen Strafzumessungsgründen treten.
Der Kantonsrat wurde an der Vorprüfung durch Kantonsrat Ruben Schuler, Mosnang (FDP), und Kantonsrat Christian Vogel, Bütschwil-Ganterschwil (SVP), vertreten (im Bild v.r.n.l).