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Acht Jahre Stillstand – jetzt entscheiden

Hallenbad Bütschwil. (Symbolbild)
Hallenbad Bütschwil. (Symbolbild) Bild: Die Mitte Bütschwil-Ganterschwil
Seit fast einem Jahrzehnt wird um die Zukunft des Hallenbads Bütschwil gerungen – ohne greifbare Einigung.

Trotz zahlreichen Sitzungen, Vermittlungsversuchen und politischen Diskussionen fehlt nach wie vor eine verbindliche Zweckverbandsvereinbarung zwischen den beteiligten Gemeinden. Der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil schlägt nun Alarm: Ohne klare Einigung bis Ende 2025 drohen nicht nur neue Verzögerungen und Kosten, sondern auch ein Rückschritt für das Freizeitangebot im Toggenburg – zum Nachteil der ganzen Bevölkerung, besonders der Kinder.

Unterzeichnete Zwecksverbandsvereinbarung

Vor rund acht Jahren wurde durch den Zweckverband ein Sanierungs- und Erweiterungsprojekt zum in die Jahre gekommenen Hallenbad Bütschwil erarbeitet. Seither versuchen der Verwaltungsrat und die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden trotz Mediation, unzähligen Sitzungen und einem medialen Schlagabtausch erfolglos, eine Einigung in Bezug auf die neue Zweckverbandsvereinbarung inkl. Verteilschlüssel zu finden. Bis zum Ende des Jahres 2025 muss auf ausdrückliche Forderung des kantonalen Amtes für Gemeinden und Bürgerrecht hin eine überarbeitete und unterzeichnete Zweckverbandsvereinbarung vorliegen.

Zustimmung Projektierungskredit

Der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil setzt sich seit langer Zeit intensiv für das Zustandekommen einer künftigen und sorgfältig ausgearbeiteten Zweckverbandsvereinbarung ein. Er hat gegenüber dem Verwaltungsrat und der Delegiertenversammlung des Zweckverbands wiederholt betont, dass die aktualisierte Projektierung erst nach eingehender Prüfung der vertraglichen Zusammenarbeit und unter Vorbehalt einer unterzeichneten Zweckverbandsvereinbarung vorangetrieben werden soll.

Die Delegiertenversammlung des Zweckverbands hat am 30. Juni 2025 dem Projektierungskredit zugestimmt. Der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil freut sich, dass ein Fortschritt im Projekt erzielt wurde. Trotzdem will er mit seiner weiterhin bestehenden Forderung sicherstellen, dass alle Verbandsgemeinden der neuen Zweckverbandsvereinbarung endlich zustimmen und diese unterzeichnen. Andernfalls werden wiederum hohe Kosten ausgelöst und dies ohne Klarheit, wie die zukünftige Zusammenarbeit unter den Zweckverbandsgemeinden erfolgen soll. Ohne eine unterzeichnete Vereinbarung bleibt es auch weiterhin nicht möglich, den jeweiligen Kredit bei der Bürgerschaft zu beantragen.

Sofortige Zustimmung gefordert

Es ist aus Sicht des Gemeinderates Bütschwil-Ganterschwil deshalb dringender denn je, dass endlich gemeinsam dasselbe Ziel verfolgt wird. Nur so kann erreicht werden, dass die überarbeitete und genehmigte Zweckverbandsvereinbarung bis Ende 2025 vorliegt.

Doch die Zeit rennt und rund acht Jahre sind genug. Deshalb fordert der Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil von allen Zweckverbandsgemeinden eine sofortige Zustimmung zur überarbeiteten Vereinbarung. Für die Stärkung des Freizeitangebots im Toggenburg, für unsere Bevölkerung und speziell für unsere Kinder.

Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil / Toggenburg24