Ort / Strassen
Wildhaus-Alt St. Johann, Hinderseenstrasse Nr. 92W und Hinderseebenstrasse Nr. 337A, beide Gemeindestrassen 3. Klasse
Massnahme
«Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» (Signal 2.14)
mit Zusatz «Land- und Forstwirtschaftsverkehr oder mit Bewilligung gestattet»
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).
Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann