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Kirchberg
10.07.2025

Das Vorprojekt geht in die Mitwirkung

Mühlaubrücke zwischen Kirchberg und Lütisburg.
Mühlaubrücke zwischen Kirchberg und Lütisburg. Bild: Gemeinde Kirchberg
Die Mühlaubrücke zwischen Kirchberg und Lütisburg muss aufgrund statischer Mängel ersetzt werden. Das Vorprojekt für einen Neubau liegt vor und wurde vom Kirchberger und Lütisburger Gemeinderat zur öffentlichen Mitwirkung freigegeben.

Die Mühlaubrücke befindet sich zwischen den beiden Gemeinden Kirchberg und Lütisburg. Sie wurde im Jahr 1952 gebaut und führt mit einer Spannweite von rund 42 m über die Thur. Eine statische Überprüfung im Jahr 2022 hat ergeben, dass die Mühlaubrücke Mängel bezüglich der Tragsicherheit aufweist. Eine Lastbeschränkung auf 18 Tonnen, die Anordnung eines Kreuzungsverbotes für Lastwagen und eines Mindestabstandes für Lastwagen von 50 m wurden als Sofortmassnahmen getroffen. Auch bei einer Reduktion der zulässigen Lasten können nicht sämtliche Nachweise der Tragsicherheit innerhalb der geltenden Normen erbracht werden. Aus diesem Grund ist ein Neubau der Brücke vorgesehen.

Die Schällibaum AG, Wattwil, wurde von den Gemeinden Kirchberg und Lütisburg beauftragt, ein Variantenstudium zu einem Ersatzneubau der Mühlaubrücke durchzuführen. Für die Bestvariante ist ein Vorprojekt erarbeitet worden. Dieses sieht einen Ersatzneubau an bestehender Lage und mit einer Nutzlast für 40 Tonnen-Fahrzeuge vor.

Im Vorprojekt ist eine kombinierte Hilfsbrücke für die Werkleitungen sowie Fussgängerinnen und Fussgänger enthalten. Wird für eine einspurige Umleitung des Strassenverkehrs (PW und LKW) eine Hilfsbrücke vorgesehen, ist mit zusätzlichen Kosten von rund Fr. 508'000.– zu rechnen. Die Erstellung einer befahrbaren Hilfsbrücke hat keinen signifikanten Einfluss auf die Bauzeit. Ein Verzicht auf die Ersatzbrücke würde die Schliessung der Brücke für rund zehn Monate bedeuten. Das Vorprojekt sieht weiter einen einseitigen Gehweg mit einer Breite von 2.5 m vor. Eine Reduktion der Breite auf 2.0 m ergäbe eine Einsparung von rund Fr. 65'000.–.

Welche dieser Varianten weiterverfolgt werden soll, ist derzeit noch offen. Vor eine definitiven Beschlussfassung möchten die Gemeinderäte während der öffentlichen Mitwirkung gerne in Erfahrung bringen, wie die Bevölkerung einer vollständigen Sperrung der Strasse während der Bauzeit gegenübersteht.

Im Vorprojekt wird mit Kosten von Fr. 4'356'430.– inkl. MwSt. gerechnet. Die Kosten werden hälftig von den Gemeinden Kirchberg und Lütisburg getragen. Auf Basis des Vorprojekts wird nun ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt (siehe Amtliche Bekanntmachung).

Die Gesamtnachrichten der Gemeinde Kirchberg finden Sie im Anhang:

Gemeinde Kirchberg / Toggenburg24