Die Schulbehörde rechtfertigte ihre Entscheidung zunächst mit dem bestehenden Lehrpersonenmangel. Letztlich erfolgte der Verzicht nicht wegen mangelnder fachlicher Eignung der Lehrerin, sondern aufgrund der unklaren rechtlichen Situation.
In Genf verboten
Im Kanton Genf ist das Tragen eines Kopftuchs durch Lehrerinnen im Unterricht untersagt. Ein Verbot, das vom Bundesgericht ausdrücklich als zulässig beurteilt wurde. Auch im Kanton St. Gallen ist es angezeigt, gesetzlich Klarheit zu schaffen. Deshalb sollen Lehrpersonen an öffentlichen Schulen grundsätzlich keine offensichtlich religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. Sie übernehmen eine zentrale Vorbildfunktion und auch ihre Kleidung soll die konfessionelle Neutralität der Schule widerspiegeln. Das Tragen eines islamischen Kopftuchs durch eine Lehrerin ist mit diesem Neutralitätsgebot nicht vereinbar.
Einladung für den Entwurf einer Änderung
Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat eine Botschaft mit einem Entwurf zur Änderung des Volksschulgesetzes, bzw. anderer Erlasse vorzulegen, mit dem Ziel, das Tragen von religiös motivierten Kleidungsstücken, namentlich Kopfbedeckungen, durch Lehrpersonen an öffentlichen Schulen zu verbieten.»