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Politik
10.07.2025

«Einführung eines Kopftuchverbots im Kanton St. Gallen

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: zVg (Collage Linth24)
Die Schulgemeinde Eschenbach sah kürzlich von der geplanten Anstellung einer Lehrerin ab, da sie aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt. Vorausgegangen waren Einwände von Eltern, die auf die notwendige konfessionelle Neutralität der Volksschule hinwiesen.

Die Schulbehörde rechtfertigte ihre Entscheidung zunächst mit dem bestehenden Lehrpersonenmangel. Letztlich erfolgte der Verzicht nicht wegen mangelnder fachlicher Eignung der Lehrerin, sondern aufgrund der unklaren rechtlichen Situation.

In Genf verboten 

Im Kanton Genf ist das Tragen eines Kopftuchs durch Lehrerinnen im Unterricht untersagt. Ein Verbot, das vom Bundesgericht ausdrücklich als zulässig beurteilt wurde. Auch im Kanton St. Gallen ist es angezeigt, gesetzlich Klarheit zu schaffen. Deshalb sollen Lehrpersonen an öffentlichen Schulen grundsätzlich keine offensichtlich religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. Sie übernehmen eine zentrale Vorbildfunktion und auch ihre Kleidung soll die konfessionelle Neutralität der Schule widerspiegeln. Das Tragen eines islamischen Kopftuchs durch eine Lehrerin ist mit diesem Neutralitätsgebot nicht vereinbar.

Einladung für den Entwurf einer Änderung

Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat eine Botschaft mit einem Entwurf zur Änderung des Volksschulgesetzes, bzw. anderer Erlasse vorzulegen, mit dem Ziel, das Tragen von religiös motivierten Kleidungsstücken, namentlich Kopfbedeckungen, durch Lehrpersonen an öffentlichen Schulen zu verbieten.»

SVP Fraktion / Toggenburg24