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Nesslau
16.07.2025

Bauprojekt Neubau Käsekeller

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: Gemeinde Nesslau
Im Mitteilungsblatt, Ausgabe vom 4. Juni 2025, haben wir Sie über die geplante Bauzonenverlagerung für den Neubau eines Käsekellers im Sonnenbühl, Neu St. Johann, informiert. Die Mitwirkungsmöglichkeit wurde nicht genutzt.

Die Möglichkeit zur Mitwirkung beim entsprechenden Teilzonenplan wurde nicht genutzt, weshalb der Rahmennutzungsplan zur öffentlichen Auflage bereit ist. Ebenfalls zur Anzeige bereit ist das Bauvorhaben für den Neubau eines Käsekellers der Käserei Habegger. Für beide Projekte erfolgt eine koordinierte Auflage.

Öffentliche Auflagen

Der Gemeinderat hat gestützt auf das kantonale Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) am 20. Mai 2025 erlassen:

Teilzonenplan Dami, Neu St. Johann

  • Umzonung Teilfläche Grundstück Nr. 937K von Landwirtschaftszone in Industrie-Gewerbezone (1’340 m²)
  • Umzonung Teilfläche Grundstück Nr. 938K von Industrie-Gewerbezone in Landwirtschaftszone (1’340 m²)

Bau- und Visieranzeige Neubau Käsekeller, Abbruch Gebäude Vers.-Nr. 1557K

Bauherrin: H. & R. Habegger AG, Käserei, Neu St. Johann

Eigentümerin: Politische Gemeinde Nesslau, Nesslau

Lage: Grundstück Nr. 937K, Sonnenbühl, Neu St. Johann Auflageort der Projekte: Gemeindehaus Nesslau, Dachgeschoss

Auflage- und Einsprachefristen: 4. August 2025 bis 2. September 2025

Die Unterlagen sind während der Auflagefrist ebenfalls auf der Website der Gemeinde (www.nesslau.ch/Neuigkeiten) einsehbar.

Grundeigentümer im Umkreis des Planungsperimeters erhalten eine persönliche Anzeige.

Einsprachen gegen die Projekte sind innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat Nesslau, Hauptstr. 24, 9650 Nesslau einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut. Die Einsprache hat eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Die Gesamtausgabe des Mitteilungsblattes finden Sie im Anhang:

Gemeinde Nesslau / Toggenburg24