Nach intensiven Vorbereitungsarbeiten kann die Mitwirkung bei der Bevölkerung, den politischen Parteien sowie allen weiteren Interessierten gestartet werden. Sie dauert vom 14. August 2025 bis 30. September 2025.
Erarbeitung neuer Zonenplan und Baureglement
Der Zonenplan der Gemeinde Ebnat-Kappel wurde 1992 genehmigt. Zwischenzeitlich gab es verschiedene Anpassungen. Das aktuelle Baureglement datiert aus dem Jahr 2007. Im Jahr 2017 wurden einzelne Baureglementsanpassungen vorgenommen. Der Kanton St.Gallen hat im Oktober 2017 das neue Planungs- und Baugesetz in Vollzug gesetzt. Das neue Gesetz verlangt, dass die Gemeinden innert zehn Jahren die Zonenpläne und Baureglemente an das neue Recht anpassen.
Von 2018 bis 2021 wurde der kommunale Richtplan überarbeitet und die erforderliche Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen und das Auszonungskonzept erarbeitet. Diese Erlasse bildeten die Grundlage für die Überarbeitung der Rahmennutzungsplanung. Im Anschluss wurde die Überarbeitung des Zonenplans und Baureglements gestartet.
Im Herbst 2022 hat der Gemeinderat den Entwurf zur kantonalen Vorprüfung eingereicht. Der Vorprüfungsbericht des Kantons ist im Dezember 2024 eingegangen. Aufgrund des Berichts wurden Anpassungen an den Entwürfen vorgenommen und weitere Abklärungen durchgeführt. Der Gemeinderat hat den überarbeiteten Entwurf im Juli 2025 zur Mitwirkung verabschiedet.
Zonenplan
Der Zonenplan wurde totalrevidiert, wobei in vielen Gebieten lediglich die Bezeichnung der Zonen geändert wurde. Formell mussten Zonen ersetzt werden, die das kantonale Gesetz nicht mehr vorsieht (z.B. übriges Gemeindegebiet). Am Wald und bei Gewässern wurden Anpassungen anhand der amtlichen Vermessung vorgenommen.
Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen sind:
- Umsetzung der Innenentwicklungsstrategie (Um-/Aufzonungen, Neuzuordnung Wohn- und Arbeitsnutzung)
- Umsetzung Auszonungsauftrag (Redimensionierung Siedlungsgebiet / Sicherung Spezialzonen)
- Bereinigungen aufgrund Parzellenstruktur und Gemeindestrassenplan
Baureglement
Die Begrifflichkeiten und Definitionen mussten an das neue kantonale Gesetz angepasst werden. Aufgrund des neuen Rechts entfallen künftig unter anderem folgende Regelbaumasse:
- Geschossigkeit
- Differenzierung von Unter-, Voll- und Dachgeschoss
- Firsthöhe (neu Gesamthöhe)
Mit Wegfall der Geschossigkeit werden die Zonen neu entsprechend der zulässigen Gesamthöhe bezeichnet. Zudem gibt es folgende wesentlichen Neuerungen bei den Gebäudemassen:
- Neue Höhenregelung über Gebäude- und Gesamthöhe
- Neue Dachraumregelung über Winkelmass und Fassadenabschnitt
- Einführung einer maximal zulässigen Abgrabungstiefe
Mitwirkungsverfahren und Informationsveranstaltung
Vor Beginn des Mitwirkungsverfahrens findet am 13. August 2025 eine Informationsveranstaltung in der Aula Wier statt. Das Mitwirkungsverfahren beginnt nachfolgend am 14. August 2025. Zudem werden während dem Mitwirkungsverfahren Fragestunden angeboten. Weitere Informationen zur Mitwirkung entnehmen Sie bitte in untenstehendem Inserat.