Vorausgegangen ist eine Konsultativabstimmung in allen Gemeinden, in der die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger den Kirchenverwaltungsräten den Auftrag erteilten, die Chancen und Herausforderungen einer Fusion gründlich zu prüfen und Vor- und Nachteile aufzuzeigen.
Zukunftsfähig und nachhaltig
Der pastorale Bereich ist in der bestehenden Seelsorgeeinheit Neutoggenburg bereits zusammengefasst. Auf Verwaltungsebene arbeiten die Kirchgemeinden im Zweckverband Seelsorgeeinheit Neutoggenburg bereits eng zusammen: Er ist für die Anstellung und Administration des gesamten Personals sowie für die Finanzierung gemeinsamer Aufgaben und Projekte zuständig. Die Verantwortung für Liegenschaften und bestimmte Verwaltungsaufgaben liegt jedoch weiterhin bei den einzelnen Kirchgemeinden.
Im Sinne einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Gestaltung der kirchlichen Verwaltungsstrukturen steht nun der nächste mögliche Schritt an: die vollständige Vereinigung der beteiligten Kirchgemeinden unter Beibehaltung der einzelnen Pfarreien. Dieser Prozess erfordert ein sorgfältiges und sensibles Vorgehen, da damit auch Fragen nach Mitbestimmung und Identität verbunden sind.
Aktueller Stand und weiteres Vorgehen
Der Verwaltungsrat des Zweckverbandes Neutoggenburg hat Raphael Kühne als unabhängigen Prozessbegleiter engagiert. Herr Kühne ist Anwalt im Ruhestand und bringt langjährige Erfahrung aus kirchlichen Gremien mit, u. a. als Kirchenverwaltungsratspräsident von Flawil, Mitglied des kath. Kollegiums und Präsident des Administrationsrates. Er wird den Prozess neutral und transparent begleiten.
In den kommenden Monaten wird Herr Kühne die Sitzungen der Kirchenverwaltungsräte besuchen. Dabei möchte er sich ein Bild von den bestehenden Strukturen, den Erwartungen und der Stimmung in den einzelnen Kirchgemeinden machen. Diese Gespräche dienen dazu, die verschiedenen Perspektiven aufzunehmen und mögliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen.
Auf Basis dieser Erkenntnisse wird Herr Kühne bis Ende Jahr einen Bericht mit den wichtigsten Ergebnissen und Handlungsempfehlungen erarbeiten. Anschliessend wird der Dialog mit den Mitarbeitenden und der Bevölkerung geführt, um die Resultate zu diskutieren und die weiteren Schritte zu definieren.
Abschliessend ist eine Urnenabstimmung geplant, bei der die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger über die Frage einer Vereinigung entscheiden werden. Der Zeitpunkt für eine mögliche Vereinigung würde im Verlauf des Prozesses gemeinsam festgelegt.