Die SVP Bütschwil-Ganterschwil hat das Energiestadt-Label der Gemeinde genau ausgewertet. Für die Kündigung des Energiestadt-Labels sprechen die hohen Kosten für den Steuerzahler, die viele Bürokratie und der fehlende Mehrwert für die Bevölkerung.
Darum hat die SVP-Ortspartei dem Gemeinderat Anfang Juni schriftlich eine Kündigung per Ende 2026 bzw. keine Wieder-Zertifizierung im Jahr 2026 beantragt. Die SVP Bütschwil-Ganterschwil freut sich deshalb, dass der Gemeinderat mit Entscheid vom 12. August 2025 der gleichen Meinung ist und das Energiestadt-Label per Ende 2026 kündigt.
Aus den folgenden drei Gründen ist die SVP Bütschwil-Ganterschwil für die Kündigung des teuren, bürokratischen und ohne Mehrwert ausgestatten Energiestadt-Labels:
1. Ausgaben von 34'000 Franken Steuergeld für vier Jahre
Für die Wieder-Zertifizierung im Jahr 2022 beliefen sich auf CHF 12’058.90. 2026 ist von Kosten von 16'000 Franken auszugehen. Dazu kommt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag ans Label; dieser beträgt seit dem Jahr 2023 CHF 3'000.00. Obendrauf kommen Auslagen für die jährlichen Gespräche der Gemeinde mit einer Person des Energiestadt-Labels mit Kosten von 1’300 - 1’800 Franken. Auch wenn Bund und Kanton der Gemeinde einen Teil der Kosten erstatten: Die Auslagen sind gesamthaft zu hoch, denn Steuergeld bleibt Steuergeld.
2025 plant Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil mit einem Verlust von fast 2 Millionen Franken. Mit der Sanierung/Erweiterung des Hallenbades, der Sanierung der Letzibrücke sowie den flankierenden Massnahmen auf den Strassen von Gemeinde und Kanton stehen der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil in den kommenden Jahren Millionen-Ausgaben an. Es liegt am Gemeinderat, nun mit gutem Beispiel voranzugehen und haushälterisch mit jedem Franken Steuergeld umzugehen.Der Trägerverein Label Energiestadt ist keineswegs gemeinnützig. Hinter dem Label steckt ein hochprofessioneller Verein aus Basel. Dieser nimmt von Gemeinden, Bund und Kanton pro Jahr rund 2 Millionen Franken Steuergelder für Kontrollen und Label-Auszeichnungen ein.
2. Bürokratie und ungesunde Eigendynamik
Das Energiestadt-Label verlangt von der Gemeinde Jahr für Jahr mehr. So verleitete es die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil in den letzten Jahren zu zahlreichen Aktionen aus der “Küche” des Energiestadt-Labels, die von der Bevölkerung abgelehnt wurden. Dazu zählen die geplante Strom- und Gassteuer und der von der Gemeinde finanziell unterstützte, aber später gekündigte Sponti-Car. Diese ungesunde Eigendynamik gehört gestoppt.
Durch das Energiestadt-Label entsteht zusätzliche Bürokratie auf der Gemeindeverwaltung. Sei es durch Erfassungspflichten bei Strom und Wasser oder die Erarbeitung der vielen Unterlagen zur Wieder-Zertifizierung. Die Gemeinde Hagenbuch ZH drückte es gegenüber Radio SRF wie folgt aus: “Jede ersetzte Steckdose oder Glühbirne muss peinlich genau aufgelistet werden, sonst bekommt man das Label nicht mehr.” Die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil hat erst im Dezember 2024 wieder vier neue Stellen geschaffen.
Dazu kommt ein jährlicher Pflicht-Anlass, der von der Energiekommission organisiert und von Steuerzahlern bezahlt wird. Dieser Anlass war in den letzten Jahren - bis auf eine Ausnahme - eher spärlich besucht.
3. Fehlender Mehrwert - genügend andere Instrumente
Das Energiestadt-Label ist nur ein Prestigeobjekt. Die Förderung nachhaltiger Energien ist in der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil weiterhin andernorts sichergestellt.
Die Gemeinde kann ihre eigene, 5-köpfige Energiekommission weiterführen. Zudem ist die Gemeinde Bütschwil weiterhin Mitglied beim Energietal Toggenburg. Dort bezahlt sie CHF 2 pro Einwohner. Dazu kommen pro Jahr 2’000 budgetierte Franken für die Beratungen eines Vertreters des Energietal Toggenburg in der Energiekommission der Gemeinde. Weiter kann Bütschwil-Ganterschwil ihr prall gefülltes Energieförderprogramm von CHF 300’000 pro Jahr auch ohne Energiestadt-Label weiterführen.
Fazit: Idealer Zeitpunkt für die Kündigung
Zahlreiche Schweizer Gemeinden haben den fehlenden Mehrwert erkannt und treten aus Gründen der hohen Kosten, der vielen Bürokratie und der mangelnden Vorteile das Energiestadt-Label wieder aus. Darunter auch prominente Beispiele wie St. Moritz oder die grosse Gemeinde Aesch BL. Im Kanton St.Gallen traten bzw. treten Kaltbrunn (2022), Rorschacherberg (2023), Oberriet und Au (Ende 2025) sowie Widnau (2026) wieder aus.