Die Bundesversammlung hat am 20. Juni 2025 das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung in der Schlussabstimmung gutgeheissen. Die Individualbesteuerung soll beim Bund, den Kantonen und den Gemeinden eingeführt werden. Ehepaare sollen künftig wie unverheiratete Paare besteuert werden und müssten infolgedessen künftig zwei getrennte Steuererklärungen einreichen.
Die Regierung des Kantons St.Gallen hat am 2. September 2025 entschieden, das Kantonsreferendum gegen diese Vorlage zu unterstützen. Sie erfüllt damit auch einen Auftrag des Kantonsrates aus der Sommersession 2025. Auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz (FDK) unterstützt das Referendum. Das Kantonsreferendum kommt zustande, wenn dies von acht Kantonen verlangt wird. Für das Ergreifen des Kantonsreferendums ist im Kanton St.Gallen die Regierung zuständig.
Kantone haben Heiratsstrafe bereits mehrheitlich beseitigt
Die Regierung hatte sich bereits in ihrer Vernehmlassung im Jahr 2023 gegen die Einführung der Individualbesteuerung auf Bundes- und Kantonsebene ausgesprochen. Sie fordert eine Lösung, die auf der gemeinsamen Veranlagung von Ehepaaren basiert. Dass die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer abzuschaffen ist, ist auch für die Regierung unbestritten. Dabei steht für sie ein Splitting-Modell im Vordergrund.
Die Kantone ihrerseits haben die Heiratsstrafe schon seit längerer Zeit mehrheitlich beseitigt. Viele Kantone kennen das Splittingsystem. Im Kanton St.Gallen gilt das Vollsplitting, wonach das steuerbare Gesamteinkommen der in ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten durch zwei geteilt wird, um den anwendbaren Steuersatz zu ermitteln.
Erheblicher Mehraufwand durch die Einführung der Individualbesteuerung
Die Umstellung auf die Individualbesteuerung wäre ein fundamentaler Systemwechsel und mit einem erheblichen Initialaufwand verbunden. Betroffen wären sowohl das Steuerrecht als auch das Recht der staatlichen Transferleistungen wie zum Beispiel Prämienverbilligungen, Stipendien und Kita-Vergünstigungen.
Zudem gibt es auch jährlich zusätzlichen Administrationsaufwand für die Kantone und Gemeinden. Es müssten wesentlich mehr Steuererklärungen bearbeitet werden. Die Aufteilung von Einkommen und Vermögen auf die Ehegatten und Rechtsgeschäfte zwischen Ehegatten würden zu Fragen, Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten führen. Zudem wäre der Steuerbezug aufwändiger.
Aus diesen Gründen lehnt die Regierung die Individualbesteuerung ab und unterstützt das Kantonsreferendum.