Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 14. August 2025 die überarbeitete Schulordnung für die Schule Wildhaus-Alt St. Johann genehmigt. Diese Änderungen unterstehen dem fakultativen Referendum.
Gegenstand Schulordnung
Referendumsfrist Freitag, 5. September 2025 bis Mittwoch, 15. Oktober 2025
Öffentliche Auflage Gemeindehaus, Ratskanzlei, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann
Quorum 180 gültige Unterschriften
Das Referendumsverfahren richtet sich nach Art. 13 ff der Gemeindeordnung sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann, Hauptstrasse 40, 9656 Alt St. Johann, einzureichen.
Gemeinderat Wildhaus-Alt St. Johann