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Mosnang
07.09.2025

Strasseninformationen Mosnang

Beachten Sie die Signalisation auf den Strassen. (Symbolbild)
Beachten Sie die Signalisation auf den Strassen. (Symbolbild) Bild: zVg
Verbindungsstrasse Müselbach – Dreien; Sperrung / Deckbelagseinbau Chugelhuetstrasse und Strassensperrung Gonzenbächli-Chugelhuet per 15. September aufgehoben

Verbindungsstrasse Müselbach – Dreien; Sperrung / Deckbelagseinbau Chugelhuetstrasse

Im Rahmen der Strassensanierung werden abschliessend die Deckbeläge an der Chugelhuetstrasse, Verbindungsstrasse Müselbach – Dreien, eingebaut. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich vom 10. bis 18. September 2025.

Vom Montag, 15. September 2025, 16.00 Uhr bis Donnerstag, 18. September 2025, 17.00 Uhr wird der Abschnitt Holenauweg (Gemeindegrenze Kirchberg / Mosnang) bis Chugelhuet vollständig gesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle ist gestattet. Die Umleitung ist signalisiert und führt via Gähwil – Mühlrüti. Da die Arbeiten witterungsabhängig sind, können sie bei schlechten Bedingungen verschoben werden.

Strassensperrung Gonzenbächli-Chugelhuet per 15. September aufgehoben

Die Strassensperrung Gonzenbächli-Chugelhuet wird per 15. September 2025 aufgehoben. Es finden noch Fertigstellungsarbeiten statt, weshalb nach wie vor mit leichten Behinderungen im Strassenverkehr gerechnet werden muss.

Bild: zVg

Abschaffung der ZAB-Gebührenmarken

Seit dem ersten September 2025 gehören die ZAB-Gebührenmarken der Vergangenheit an. Die bisherigen Gebührenmarken wurden abgeschafft und durch eine Sperrgutmarke abgelöst. Die sich jedoch noch im Umlauf befindenden Gebührenmarken behalten nach wie vor ihren Wert.

Im Dezember 2024 hat der ZAB informiert, dass im Verlaufe des Jahres 2025 die Produktion und der Verkauf der bisherigen 2-Franken-Gebührenmarken eingestellt und durch eine blaue 6-Franken-Sperrgutmarke abgelöst wird. Diese können nach wie vor an den bekannten Verkaufsstellen bezogen werden.

Es gilt weiterhin: alle verkauften und sich im Umlauf befindenden Gebührenmarken behalten auch nach der Einstellung des Verkaufs ihren Wert. Die Mitnahme von Kleinsperrgut (max. 15 kg für Fr. 6.–) und Grobsperrgut (max. 35 kg für Fr. 12.–) bleibt somit bestehen. Da der ZAB keine verkauften Gebührenmarken zurücknimmt, können die Gemeinden und die Verkaufsstellen alle bei ihnen vorrätige Gebührenmarken weiterhin verkaufen.

Für die Bereitstellung des Hauskehrichts wird empfohlen, die blauen ZAB-Gebührensäcke zu verwenden. Zudem sind die blauen Gebührenabfallsäcke in allen handelsüblichen Grössen verfügbar – 17-Liter, 35-Liter, 60-Liter und 110-Liter.

Gemeinde Mosnang / Toggenburg24