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Verzicht auf Rezertifizierung des Energiestadt-Labels; Richtigstellung zur Medienmitteilung der SVP

Bild: Toggenburg24
Der Gemeinderat informierte am 28. August 2025 im Mitteilungsblatt sowie auf der Gemeindewebseite über den Verzicht auf die Rezertifizierung des Energiestadt-Labels.

 Bereits mit dieser Mitteilung wurde festgehalten, dass der Gemeinderat das Kosten-Nutzen-Verhältnis seit längerer Zeit in Frage stellt. Die ausführliche Information kann unter www.buetschwil-ganterschwil.ch  abgerufen werden.

Am 3. September 2025 musste jedoch der Plattform www.toggenburg24.ch mit Erstaunen entnommen werden, dass die SVP Bütschwil-Ganterschwil diesen Entscheid auf sich zurückführen lässt, da sie anfangs Juni 2025 die entsprechende Kündigung beim Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil beantragte. Dieser Zusammenhang wird hiermit jedoch ausdrücklich widerlegt.

 

Es ist zwar korrekt, dass die SVP Bütschwil-Ganterschwil am 9. Juni 2025 einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Jedoch hat sich der Gemeinderat bereits im Rahmen der Klausurtagung vom 13. Mai 2025 intensiv mit den Legislaturzielen 2025 bis 2028 beschäftigt und die Überprüfung der Notwendigkeit des Labels verbindlich darin aufgenommen. Der Entscheid des Gemeinderats erfolgte somit absolut unabhängig vom Schreiben der SVP.

Gemeinderat Bütschwil-Ganterschwil