Am 28. September stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Reform der Wohneigentumsbesteuerung ab. Der Vorstand des Kantonalen Gewerbeverbandes St.Gallen (KGV) spricht sich klar für ein Ja aus. Wohneigentümer, die ihre Liegenschaft selbst bewohnen, zahlen heute Steuern auf ein fiktives Einkommen, das sie nie erhalten – den Eigenmietwert.
Diese ursprünglich als Kriegssteuer eingeführte Abgabe sollte einst Mieter und Eigentümer gleichstellen, steht aber heute dem Ziel der Förderung von Wohneigentum im Weg und bestraft jene, die sich ihr Eigenheim hart erarbeitet haben.
Die Eigenmietwertbesteuerung schafft zudem falsche Anreize.
Da Hypothekarschulden und Schuldzinsen steuerlich absetzbar sind, wird die private Verschuldung begünstigt – ein erheblicher Risikofaktor in Zeiten schwankender Zinsen. Eigentümer, die verantwortungsvoll investieren und amortisieren, würden künftig nicht länger steuerlich benachteiligt, was den Schuldenabbau fördert.
Ein Ja zur Vorlage bedeutet zwar, dass Unterhaltskosten künftig nicht mehr von der Steuer abgezogen werden können. Der KGV-Vorstand ist jedoch überzeugt, dass Eigenheimbesitzer ihr Haus deswegen nicht verfallen lassen. Im Gegenteil: Sie haben ein starkes Eigeninteresse, die Bausubstanz intakt und den Wert ihrer Liegenschaft hoch zu halten.
Besonders stark belastet die Eigenmietwertbesteuerung die Rentner.
Während das Einkommen sinkt, bleibt der Eigenmietwert bestehen und erhöht die Steuerlast unnötig. Viele sehen sich trotz lebenslangen Sparens gezwungen, ihre Liegenschaft zu verkaufen – eine Situation, die nach Ansicht des KGV nicht akzeptabel ist.
Der KGV-Vorstand ist sich einig: Das aktuelle Steuersystem setzt Fehlanreize und führt zu einer unnötigen finanziellen Belastung. Er hat sich deshalb klar für ein Ja zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung am 28. September ausgesprochen.