Da das Schilt-Rudel im Grenzgebiet zum Kanton Glarus mehrfach Nutztiere trotz fachgerecht umgesetzter Herdenschutzmassnahmen gerissen hat, wurde beim Bund ein Antrag zur Regulation eines Teils des Rudels eingereicht. Dem Antrag kam der Bund am 5. September nach. Zwei Drittel der diesjährigen Jungwölfe dürfen zum Abschuss freigegeben werden.
Am 18. Juli konnte die Wildhut nachweisen, dass das Schilt-Rudel im Weisstannental Jungwölfe hat. Mit einer Fotofalle konnten vier Jungwölfe nachgewiesen werden. Der Kanton verfügt somit den Abschuss von zwei Jungwölfen. Durch den Abschuss von zwei Jungwölfen aus dem Rudel sollen die verbleibenden Wölfe lernen, dass der Mensch eine Gefahr für sie bedeutet und somit scheu bleiben. Weiter soll das Rudel auch nicht zu gross und die Anzahl abwandernder Wölfe im nächsten Jahr reduziert werden.
Wolfsmanagement im Kanton St.Gallen
Das Wolfsmanagement basiert auf drei Säulen: einer guten Information der Bevölkerung, fachgerecht umgesetztem Herdenschutz und der Regulation von Wölfen, die ein auffälliges Verhalten zeigen. Wölfe sollen scheu bleiben und Herdenschutzmassnahmen akzeptieren. Um zukünftige Schäden an geschützten Nutztieren zu verringern, sind proaktive Rudelregulationen unter gewissen Umständen möglich. Um den Wolf auch in Zukunft scheu zu behalten, ist es jeweils zwischen dem 1. September und dem 31. Januar und nach Zustimmung des Bundes möglich, gewisse Rudel zu regulieren.