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Sanierung Hallenbad Bütschwil – Einigung über Kostenteiler als Meilenstein

Bild: Toggenburg24
Der Verwaltungsrat verabschiedet neue Zweckverbandsvereinbarung

Das 1978 eröffnete Hallenbad Bütschwil muss dringend erneuert werden, um einen sicheren und umweltgerechten Weiterbetrieb zu gewährleisten. Nach über acht Jahren politischer Diskussion und Vermittlungsversuchen hat die Sanierung des Hallenbades Bütschwil nun eine entscheidende Hürde genommen. An seiner Sitzung vom 4. September 2025 hat der Verwaltungsrat des Zweckverbandes die neue 
Zweckverbandsvereinbarung mit angepasstem Kostenteiler in dritter Lesung grundsätzlich verabschiedet. Diese bildet die Grundlage für die voraussichtlich Mitte 2026 stattfindenden Abstimmungen in den vier Verbandsgemeinden.  

Die nun vorliegende Zweckverbandsvereinbarung beinhaltet einen neuen Kostenteiler, der sich grundsätzlich an der Einwohnerzahl orientiert, aber auch die besondere Situation der Standortgemeinde Bütschwil und der Gemeinde Neckertal berücksichtigt. Die Zweckverbandsvereinbarung geht nun zur Vernehmlassung an die Gemeinderäte der vier Zweckverbandsgemeinden. Der Verwaltungsrat rechnet bis Mitte Oktober 2025 mit den Rückmeldungen aus den verschiedenen Gemeinderäten. Anschliessend wird die neue Zweckverbandsvereinbarung durch die kantonalen Behörden vorgeprüft und untersteht danach dem fakultativen Referendum in den Verbandsgemeinden.

Entscheidung über Projektvarianten bis Ende Jahr 
Ursprünglich wollte der Zweckverband die Wasserfläche mit einem umfassenden Sanierungs- und Erweiterungsprojekt an die gestiegene Nachfrage anpassen. Um eine aktuelle und ausgewogene Diskussions- und Entscheidungsgrundlage sicherzustellen, wird das im Jahr 2017 vorgestellte Sanierungs- und Erweiterungsprojekt aktualisiert. Bei der ursprünglichen Planung waren einige Aspekte und gesetzliche Vorgaben noch kein Thema. Zusätzlich wird neu die Variante einer Totalsanierung ohne Erweiterung der Wasserfläche ausgearbeitet. Dieses Sanierungsprojekt wird neben der Totalsanierung der Technik auch die Erneuerung der Garderoben, des Saunabereichs, der Wasserrutschbahn sowie des Gastro- und Eingangsbereichs umfassen. Im Januar 2026 wird der Verwaltungsrat entscheiden, welche Projektvariante er Mitte 2026 zur Abstimmung in den vier Verbandsgemeinden vorlegen wird. 

Diskussion um die Rechtsform abgeschlossen 
In der politischen Diskussion während der letzten Monate forderten einzelne Regionalparteien, die Rechtsform des Hallenbades zu ändern. Nachdem sich die vier Verbandsgemeinden jetzt grundsätzlich über den Kostenteiler geeinigt haben, ist die Frage nach der Prüfung einer alternativen Rechtsform für den Verwaltungsrat kein Thema mehr. Schliesslich hätte auch eine Änderung der Rechtsform die grundlegenden Finanzierungsprobleme bei Ablehnung von Investitionen nicht gelöst. Die finanziell anspruchsvollen Ausgangslagen einzelner Zweckverbandsgemeinden bestehen unabhängig von der Rechtsform. Bereits im Herbst 2024 hatte der Verwaltungsrat die «Prüfung der Rechtsform des Zweckverbandes» traktandiert und ein renommierter Rechtsanwalt hatte in einer Analyse die beiden Rechtsformen verglichen. Dieses Gutachten diente als Arbeitspapier im Verwaltungsrat und wurde damals bewusst nicht veröffentlicht. Aufgrund verschiedener Argumente hat der Verwaltungsrat beschlossen, an der Organisation als Zweckverband festzuhalten.

Kontaktpersonen 
Aron Gerber, Präsident Verwaltungsrat Zweckverband Hallenbad Bütschwil 
aron.gerber@hallenbad-buetschwil.ch | 078 870 38 06 
Hans Städler, Gemeindepräsident Standortgemeinde Bütschwil 
hans.staedler@buetschwil-ganterschwil.ch | 071 982 82 20 

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