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Leserbrief
Politik
13.09.2025

Massive Steuererhöhungen im Obertoggenburg?

Bild: pixabay.com/zVg
Leserbrief von Marco Fäh zum Eigenmietwert

Mit der Abschaffung des Eigenmietwertes rechnet der Kanton St. Gallen mit Steuerausfällen von ca. 20 Mio.. Als teilweise Kompensation haben die Kantone die Möglichkeit eine Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften einzuführen. Führende St. Galler Politiker aus der SVP und der FDP sehen keine Notwendigkeit zur Einführung einer solchen Steuer. Es ist deshalb davon auszugehen, dass es im Kanton St. Gallen keine Liegenschaftssteuer eingeführt wird. Dies hätte insbesondere für die Tourismusgemeinden im Obertoggenburg weitreichende Konsequenzen. In der Gemeinde Wildhaus-Alt St. Johann gibt es mehr sekundär Steuerpflichtige (2024: 1840), das heisst Steuerzahler, welche nicht in der Gemeinde wohnen dort aber eine Liegenschaft besitzen oder eine Einzelfirma betreiben, als primär Steuerpflichtige (2024: 1539) welche in der Gemeinde wohnen. Beim überwiegenden Teil der sekundär Steuerpflichtigen dürfte es sich um Zweitwohnungsbesitzer handeln. Diese zahlen in Zukunft nur noch Vermögenssteuer aber keine Einkommenssteuern mehr, ausser für allfällige Nettomieteinnahmen. Die Konsequenzen sind, entweder massive Steuererhöhungen für die ansässige Bevölkerung oder ein Abbau von öffentlichen Leistungen.

Marco Fäh, Grüne, Necker