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Lichtensteig
15.09.2025
15.09.2025 17:36 Uhr

«Strassenverengung und Verkehrsschikanen»

Die Initianden der Interpellation.
Die Initianden der Interpellation. Bild: zVg.
Interpellation Vogel-Bütschwil-Ganterschwil / Louis Ivan-Nesslau / Gerig-Mosnang: Was macht der Kanton, wenn seine Umfahrungsstrasse gesperrt ist?

Die Gemeinde Lichtensteig plant, auf ihrer Gemeindestrasse im Gebiet Steigrüti zwischen
Lichtensteig und Dietfurt folgende massive Verkehrsschikanen zu erstellen:

  • Eine Verengung der Strasse von heute 7,20 m auf 6,08 m Breite.
  • Eine Aufhebung der bestehenden Busbucht. Neu wird der Bus in beiden Fahrtrichtungen
    mitten auf der Strasse anhalten.
  • Die für Velofahrer vorteilhafte gelbe, gestrichelte Vortrittslinie wird aufgehoben.
  • Es wird neu eine unnötige und teure Mittelinsel erstellt.

Diese Strassenverengung und Verkehrsschikanen in der Steigrüti sind mehrfach problematisch:

  • Die dort verkehrenden Linien- und privaten Reisebusse sowie Lastwagen können bei einer Strassenbreite von 6,08 m bei den erlaubten 50 km/h nicht mehr kreuzen. Sie müssen stark abbremsen oder das Trottoir befahren. So ergeben sich gefährliche Situationen für Fuss-
    gänger und Schulkinder.
  • Die für das Toggenburg wichtigen landwirtschaftlichen Fahrzeuge (z.B. Traktoren, Lohnunternehmer mit Heuballenpressen) dürfen die Umfahrung Lichtensteig ohnehin nicht nutzen. Sie haben keine Ausweichmöglichkeit und werden mit diesen Verkehrsschikanen massiv behindert: Alle landwirtschaftlichen Anhänger und Anbaugeräte dürfen 3,50 m breit sein! Ein Kreuzen ist dann bei einer Strasse von 6,08 m unmöglich. Sie müssen stark abbremsen oder das Trottoir befahren. So ergeben sich gefährliche Situationen für Fussgänger und Schulkinder.
  • Die Strasse ist die einzige Durchgangsstrasse durch das ganze Tal Toggenburg, wenn die Umfahrung Lichtensteig gesperrt ist. Mit der Strassenverengung und den zwei neuen Busstopps auf der Strasse ist Stau vorprogrammiert.

Gefährliche Hindernisse und massiver Stau

Bei der erwähnten Strasse handelt es sich um eine Gemeindestrasse. Jedoch ist die Strasse die einzige Ausweichmöglichkeit, wenn die Umfahrung Lichtensteig (Kantonsstrasse) gesperrt ist. Aufgrund von Unfällen, Unterhalts- und Grünpflegearbeiten muss die Umfahrungsstrasse von Lichtensteig mehrmals pro Jahr gesperrt werden. So auch wenige Tage vor der Einreichung dieser Interpellation.

Schon heute muss bei jeder Sperrung der Umfahrung Lichtensteig vor der Altstadt von Lichtensteig ein Verkehrsdienst den Verkehr regeln. Mit der Strassenverengung und den zwei neuen Bushaltestellen auf der Strasse kommen gefährliche Hindernisse hinzu, die zudem massiven Stau verursachen können.

Einzige Durchgangsstrasse durchs Toggenburg

Der Kanton kann bei der geplanten Strassenverengung und Verkehrsschikanen in Lichtensteig nicht wegsehen: Bei einer Sperrung der Umfahrungsstrasse stellt die Gemeindestrasse durch Lichtensteig überhaupt noch die einzige Durchgangsstrasse durchs das Toggenburg dar. Denn der gesamte Gewerbe-, Landwirtschafts-, Pendler- und Tourismusverkehr ist auf diese Durchgangsstrasse angewiesen. Damit hat auch der Kanton ein grosses Interesse an der Leistungsfähigkeit der Strasse.

Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie wirkt der Kanton bei Strassenprojekten auf Gemeindestufe (Gemeindestrassen) mit, wenn diese Strassen zentrale bzw. einzige Ausweichmöglichkeiten für die eigenen Kantonsstrassen sind?
  • Hat der Kanton zu diesem konkreten Projekt eine Stellungnahme abgegeben? Falls ja, was waren die Forderungen des Kantons?
  • Wie beurteilt die Regierung die Strassenverengung und die zwei neuen Busstopps auf
    der Strasse betreffend des Staurisikos und der Sicherheit für Fahrzeuge und Fussgänger, wenn die Umfahrungsstrasse gesperrt ist und der Verkehr des ganzen Tals (!) durch Steigrüti und die Altstadt von Lichtensteig umgeleitet werden muss?
  • Wie beurteilt die Regierung die Strassenverengung von 7,20 m auf 6,08 m für Linien- und Reisebusse sowie Lastwagen?
  • Wie beurteilt die Regierung die Strassenverengung auf 7,20 m auf 6,08 m für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge?
  • Wie beurteilt die Regierung die Aufhebung der gelb gestrichelten Velostreifen und damit des Vortrittsrechts für Velofahrer?»
Vogel-Bütschwil-Ganterschwil, Louis Ivan-Nesslau, Gerig-Mosnang, Huber-Wildhaus-Alt St. Johann, Louis Fredy-Nesslau, Schweizer-Neckertal / Toggenburg24