Das Zahlenmaterial zu den Privathaushalten liegt in verschiedenen Formaten vor:
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Tabellarisch dargestellte Kennzahlen zu den Privathaushaltenneues Fenster pro Gebietseinheit des Kantons St.Gallen und dessen Umfeld (Wahlkreise, Gemeinden, Ostschweizer Kantone, Gesamtschweiz) in der Statistikdatenbank der Fachstelle für Statistik. Voreingestellt ist der Kanton St.Gallen, andere Räume können unter «Gebietsauswahl» ausgewählt werden; pro Kennzahl kann die Zeitreihe 2012-2024 grafisch dargestellt werden oder eine Tabelle mit den Zahlen für die ganze Zeitreihe und alle Gebiete heruntergeladen werden.
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Kartendarstellungneues Fenster, die die Unterschiede bei den einzelnen Kennzahlen farblich darstellt. Voreingestellt ist die Kennzahl «Anteil der Privathaushalte mit zwei Erwachsenen»; bei «Indikator 1» können andere Kennzahlen ausgewählt werden.
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Liniengrafikneues Fenster, auf der drei Gebiete miteinander verglichen werden. Voreingestellt ist der Vergleich bei der Kennzahl «Anteil der Privathaushalte mit zwei Erwachsenen»; sowohl Gebiete wie Kennzahlen können nach Belieben ausgewählt werden.
Definition Generationen:
Zur Bestimmung der Generationenzusammensetzung wurde pro Haushalt berechnet, welche Altersdifferenzen die Haushaltmitglieder zum jüngsten Haushaltmitglied aufweisen. Jede der folgenden Altersdifferenzen, die in einem Haushalt vorkommt, wurde als eine zusätzliche Generation gezählt:
Altersdifferenz zwischen 25 und 49 Jahren
Altersdifferenz zwischen 50 und 74 Jahren
Altersdifferenz von 75 und mehr Jahren
Ein Haushalt, in welchem alle diese Altersdifferenzen zur jüngsten Person vorkommen, wird somit als Viergenerationenhaushalt gezählt. Ein Haushalt, in welchem eine dieser Altersdifferenzen vorkommt, gilt als Zweigenerationenhaushalt. Haushalte mit Erwachsenen und Kindern (Personen < 18 Jahre), bei denen alle Altersdifferenzen zum jüngsten Kind weniger als 25 Jahre betragen, wurden gleichwohl als Zweigenerationenhaushalte kodiert. Einpersonenhaushalte sind per Definition Eingenerationenhaushalte. Bei der Haushaltbildung sind nur Personen der ständigen Wohnbevölkerung berücksichtigt.
Die von der Fachstelle für Statistik publizierten Karten und Tabellen unterstehen dem kantonalen Statistikgesetz (sGS 141.1) und dessen Qualitätskriterien.