Wer heute ein Eigenheim besitzt, wird steuerlich so behandelt, als würde er sein Haus oder seine Wohnung vermieten – unabhängig davon, ob tatsächlich Einnahmen fliessen.
Dieses konstruierte «Einkommen» erhöht das steuerbare Einkommen und führt zu einer höheren Steuerbelastung, obwohl kein realer Mehrwert entsteht.
Der Eigenmietwert ist damit nichts anderes als eine Bestrafung von Wohneigentum.
Eine solche «Neidsteuer» kennt kein anderes Land dieser Erde, überall sonst wird Wohneigentum gefördert, nicht behindert.
Die geplante Reform ist dabei ausgewogen: Mit der Einführung der Objektsteuer auf Zweitliegenschaften würde der Eigenmietwert vollständig entfallen. Das schafft endlich Klarheit, Gerechtigkeit und Planbarkeit.
Besonders profitieren dürften junge Familien, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen – in einer Zeit, in der steigende Zinsen und Baukosten viele an ihre finanziellen Grenzen bringen.
Auch Pensionierte, deren Hypotheken weitgehend amortisiert sind und deren Abzugsmöglichkeiten heute stark eingeschränkt sind, könnten spürbar entlastet werden. Und das ist gut so:
Wer jahrzehntelang gespart hat, um im Alter mietfrei zu wohnen, soll dafür nicht bestraft werden.
Natürlich gibt es auch Verlierer der Reform: Wer stark renovieren muss oder hohe Hypothekarzinsen zahlt, verliert die Möglichkeit, diese Ausgaben steuerlich geltend zu machen.
Doch das heutige System belohnt gerade jene, die hohe Schulden machen oder hohe Unterhaltskosten verursachen – also einen Zustand, den man steuerlich nicht noch fördern sollte.
Der Anreiz zur Verschuldung gehört ebenso in die Vergangenheit wie der Eigenmietwert selbst.
Kurzum: Der Systemwechsel ist überfällig. Der Eigenmietwert hat ausgedient. Wohneigentum darf nicht länger durch künstliche Steuerkonstrukte unattraktiv gemacht werden.
Wer Verantwortung übernimmt, Eigentum bildet und vorsorgt, verdient Anerkennung – nicht eine zusätzliche Steuerrechnung.