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Ebnat-Kappel
20.09.2025

Vernehmlassung Aufhebung Fried- hof Kappel

Gemeinde Ebnat-Kappel. (Symbolbild)
Gemeinde Ebnat-Kappel. (Symbolbild) Bild: Toggenburg24
Nach gründlichen Überlegungen und Auswertungen ist der Gemeinderat zum Schluss gekommen, den Friedhof Kappel aufzuheben. Die Bevölkerung ist eingeladen, an der Vernehmlassung mitzuwirken und Anregungen einzureichen.

In der Gemeinde Ebnat-Kappel stehen derzeit die zwei Friedhöfe Ebnat und Kappel für Bestattungen zur Verfügung. Die evang. Kirche beim Friedhof Kappel wurde vor rund zehn Jahren verkauft. Seither finden keine Gottesdienste mehr statt und die Einwohnerinnen und Einwohner orientieren sich zunehmend auf den Friedhof Ebnat. Im Jahr 2016 wurde die Urnenwandanlage auf dem Friedhof Ebnat erstellt. Seither sind alle Bestattungsarten auf dem Friedhof Ebnat möglich.

Die durch das Bestattungsamt erstellte Statistik der Jahre 2015 bis 2024 zeigt, dass die Bestattungen auf dem Friedhof Kappel über die Jahre abgenommen haben. In den letzten Jahren wurden rund 90% der Bestattungen auf dem Friedhof Ebnat vorgenommen und 10% auf dem Friedhof Kappel. Zudem ist zu erkennen, dass Bestattungen ausserhalb der Gemeindefriedhöfe zugenommen haben. In den letzten fünf Jahren wurden bei 55% der Todesfälle Bestattungen auf einem Gemeindefriedhof durchgeführt. Zwischen 2015 und 2019 lag der Anteil noch bei 67%. Die vollständige Statistik ist zusammen mit den Vernehmlassungsunterlagen auf der Website der Gemeinde einsehbar.

Aufgrund der Entwicklung der Bestattungszahlen und dem Verkauf der Kirche Kappel ist der Gemeinderat zum Schluss gekommen, den Friedhof Kappel aufzuheben. Das hat zur Folge, dass kurzfristig keine neuen Bestattungen mehr zugelassen sind und langfristig der Friedhof aufgehoben wird. Die längste Grabesruhe beträgt 20 Jahre.

Somit wird die Übergangszeit bis zur Aufhebung des Friedhofs 20 Jahre dauern. In dieser Zeit wird der Friedhof weiterbetrieben, aber es werden keine neuen Bestattungen möglich sein.

Die Aufhebung des Friedhofs erfolgt durch die Überarbeitung des bestehenden Bestattungs- und Friedhofreglements der politischen Gemeinde Ebnat-Kappel, das seit 1. Juni 2014 in Kraft ist. Bevor der Gemeinderat die Anpassung des Reglements genehmigt und dem fakultativen Referendum unterstellt, wird eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt.

Der Entwurf des überarbeiteten Reglements liegt vom 19. September bis 31. Oktober 2025 zur öffentlichen Vernehmlassung auf und ist auf der Homepage der Gemeinde unter www.ebnatkappel.ch aufgeschaltet. Ihre schriftlichen Rückmeldungen senden Sie bitte bis 31. Oktober 2025 per Mail an: gemeinde@ebnat-kappel.ch.

Die Gesamtausgabe der Gemeindenachrichten finden Sie im Anhang:

Gemeinde Ebnat-Kappel / Toggenburg24